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Achtung: alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein. Registrierung unter www.pferd-aktuell.de  oder bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 - 63 62-172

I. VERANSTALTUNG
1. Bezeichnung: CSI2* / CSIYH1* / CSI Am A + B
2. Veranstaltungsort: Neustadt-Dosse Land: (Berlin-Brandenburg)
3. Datum: 5. – 8. Januar 2012
4. FN: Deutschland

II. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN:
Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:
- den FEI-Statuten, 22. Ausgabe 2007, Stand 1. Januar 2012,
- dem Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2012,
- dem FEI-Veterinärreglement, 12. Ausgabe 2010, Stand 1. Januar 2011,
- den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 2. Ausgabe 2010,´Stand 1. Januar 2012,
- den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Stand 2012,
- dem FEI-Reglement für Springen (inkl. Annex), 24. Ausgabe, Stand 1. Januar 2012,
- die FEI „CSI/CSIO-Requirements“ (für alle CSIs in Europa und CSIOs und CSI Amateurs weltweit)
- FEI „Invitation System“ (CSI3*/CSI4* in Europa und CSI5* weltweit)
und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen
Bestimmungen ersetzen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß
diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich
durch den „Court of Arbitration for Sport“ (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.
Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1,4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.

Code of Conduct

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der
FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen
und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.

1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der
Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden
und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.

2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein,
dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen
Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten,
operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz
trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.

3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss
besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen
und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport
in einem guten Gesundheitszustand befinden.

4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand
darf gescheut werden, um sicherzustellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“
weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von
Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.

5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden
Spezialgebieten anzustreben.

III. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
1. Veranstalter

Name: Equestrian-Sport-Club e.V.
Wirtschaftl. Gesamtleitung:
Name EQUESTRIAN SPORT EVENTS in Firma Herbert Ulonska
Anschrift: Horster Landstraße 42, 25365 Klein Offenseth
Veranstaltungsort:
Adresse: Graf von Lindenau-Halle
Havelberger Str. 18a, 16845 Neustadt-Dosse
Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug):
Auto: A24, Ausfahrt „Neuruppin / Neustadt(Dosse)“,
Beschilderung Richtung Neustadt(Dosse)
Bahn: Bahnhof Neustadt (Dosse)
Flugzeug: Flughafen Berlin Tegel, ca. 90 km

2. Turnierausschuss
Vorsitzende: Herbert Ulonska (Sport) , Dr. Jürgen Müller (Show)
Turnierbüro: Hell Stallion Stud GmbH, Bettina Pöhls
Tel.: +49.4126/2701 Fax: +49.4126/38274
Pressebüro: comtainment GmbH, A. Kerstan, Schwentinetal
andreas.kerstan@comtainment.de

3. Turnierleiter:
Name: Herbert Ulonska (Sport) , Dr. Jürgen Müller (Show)
Anschrift: Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburg

IV. OFFIZIELLE
1. Richtergruppe:
Vorsitzender: Alfred K. Boll (SUI)
Email: aboll@bluewin.ch
Mitglied: Christian Schacht (GER)
Mitglied: Christian Schlicht (GER)
2. Ausländischer Richter:
Name: Alfred Boll (SUI)
Email: aboll@bluewin.ch
3. Ausländischer Technischer Delegierter
Name: ./.
4. Parcourschef:
Name: Christian Wiegand (GER)
Email: c.wiegand@t-online.de
Parcourschef-Assistent:
Name: Marco Hesse (GER)
5. Schiedsgericht:
Name: ./.
6. Chef-Steward:
Name: Franz-Peter Bockholt (GER)
Email: franzpeterbockkholt@gmx.de
7. Steward-Assistenten:
Name: Hans-Joachim Begall (GER)
Name: Hans-Jürgen Kiesow (GER)
Name: Anja Semmele (GER)
Name: Theodor Tiggemann (GER)
8. FEI-Veterinärdelegierter:
Name: Dr. Johannes Kördel (GER)
Email: info@tierarzt-koerdel.de
9. Turniertierarzt:
Name: Tierklinik Wusterhausen
Dr. Michael Köhler
Adresse: Zur Dossehalle 4
16868 Wusterhausen
Telefon: +49.33979-15551
10. Arzt/Sanitätsdienst:
Name: Prof. Jörg Haasters
Adresse: Ostseeklinik Damp
24351 Damp
Telefon: +49.171-6483011
11. Schmied:
Name: Roland Hannes
Havelberger Str. 20
16845 Neustadt-Dosse
Telefon: +49.174-1571006

Während des Turniers steht für Teilnehmer und Pferde ärztlicher und tierärztlicher Beistand sowie
Schmied und Sattler zur Verfügung. Die Kosten bei einer Inanspruchnahme gehen zu Lasten des jeweiligen
Auftraggebers.

12. Beauftragter der deutschen FN:
Name: Alfred K. Boll (SUI)

V. SPEZIELLE TECHNISCHE VORAUSSETZUNGEN
1. Vorläufige Zeiteinteilung (Änderungen vorbehalten):

Öffnung der Stallungen: Mittwoch 04.01.2012
Verfassungsprüfung CSIAm A+B: Mittwoch 04.01.2012 16:00 – 18:00 Uhr
Verfassungsprüfung CSI2*/CSIYH1*: Mittwoch 04.01.2012 17:00 – 19:00 Uhr
Verfassungsprüfung CSI2*/CSIYH1*: Donnerstag 05.01.2012 08:00 – 10:00 Uhr
Alle Pferde, die auf diesem Turnier gestartet werden, müssen zur ersten Verfassungsprüfung vorgestellt
werden, ansonsten erhalten sie keine Starterlaubnis.

CSI2*
Prüfung 1 Donnerstag 05.01.2012 18:30 Uhr
Prüfung 2 Freitag 06.01.2012 14:30 Uhr
Prüfung 3 Freitag 06.01.2012 22:00 Uhr
Prüfung 4 Samstag 07.01.2012 15:00 Uhr
Prüfung 5 Samstag 07.01.2012 22:00 Uhr
Prüfung 6 – Großer Preis Sonntag 08.01.2012 15:00 Uhr

CSIYH1*
Prüfung 7 Donnerstag 05.01.2012 17:00 Uhr
Prüfung 8 Freitag 06.01.2012 19:30 Uhr
Prüfung 9 Freitag 06.01.2012 09:00 Uhr
Prüfung 10 Samstag 07.01.2012 18:00 Uhr
Prüfung 11 Sonntag 08.01.2012 10:00 Uhr
Prüfung 12 Sonntag 08.01.2012 12:00 Uhr

CSI Am A+B
Prüfung 13 Donnerstag 05.01.2012 12:00 Uhr
Prüfung 14 Donnerstag 05.01.2012 13:00 Uhr
Prüfung 15 Donnerstag 05.01.2012 14:00 Uhr
Prüfung 16 Freitag 06.01.2012 11:00 Uhr
Prüfung 17 Freitag 06.01.2012 12:00 Uhr
Prüfung 18 Freitag 06.01.2012 13:00 Uhr
Prüfung 19 Samstag 07.01.2012 11:00 Uhr
Prüfung 20 Samstag 07.01.2012 12:00 Uhr
Prüfung 21 Samstag 07.01.2012 13:00 Uhr

2. Austragungsort: Das Turnier findet in der Graf von Lindenau-Halle statt.
3. Prüfungsplatz (Halle) Springen:
Abmessungen: ca. 30 x 70 m
Bodentyp: Sand
4. Vorbereitungsplatz (Halle) Springen:
Abmessungen: ca. 20 x 60 m
Boden: Sand
5. Größe der Boxen: 3 x 3 m
6. Auslosung:
Die Auslosung erfolgt für Prüfungen die bis einschließlich 12:00 Uhr stattfinden, erfolgt die Auslosung am
Abend des Vortages, für Prüfungen nach 12:00 Uhr jeweils ca. 3 Stunden vor beginn der jeweiligen Prüfung.
Ort der Auslosung: in der Meldestelle.
7. Meldeschluss:
Die Meldung der tatsächlich startenden Pferde muss mit der Angabe des Teilnehmers in allen internationalen
Prüfungen bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages in der Meldestelle erfolgen.

VI. EINLADUNGEN
A) CSI2* / CSIYH1*
1. Ausländische Teilnehmer (ca. 24):
a) Eingeladene Nationen: AUT, DEN, GBR, NED, SUI, SWE, UKR, USA,
Reserve-Nationen: BEL, IRL, NOR
b) ca. 18 ausländische Teilnehmer, davon 50 % der Teilnehmer, die auf der Rolex Rangliste Nr. 129
Platz 1-600 belegen und 50 % sind frei wählbar (mit oder ohne Weltranglistenpunkte), mit 7-jähr. und
älteren Pferden.
c) Die FEI ist berechtigt, zwei Teilnehmer zu benennen.
d) Zusätzlich sind 20% der ausländ. Teilnehmer auf persönliche Einladung des Veranstalters (Wild Card)
über ihre FN zugelassen.

2. Deutsche Teilnehmer (ca. 40)
a) Teilnehmer, die
aa) dem Olympia-Kader 2012 Springen angehören
ab) dem B-Kader Springen 2012 angehören und vom Bundestrainer Springen benannt werden
b) Bis zu 2 Junioren/ Junge Reiter, die in Abstimmung mit dem Veranstalter vom Bundestrainer
Springen benannt werden.
c) bis zu einer Gesamtzahl von 40 Teilnehmern (inkl. Teilnehmer zu 2.a+b) weitere deutsche Teilnehmer,
die entweder vom DOKR-Bundestrainer Springen benannt oder vom Veranstalter persönlich eingeladen
werden, und zwar im Verhältnis : je 3 vom Bundestrainer benannte Teilnehmer steht dem
Veranstalter 1 Teilnehmer auf persönliche Einladung zu.
d) Zusätzlich ca. 5 Teilnehmer auf persönliche Einladung des Veranstalters, die nur in Prfg. 3 (Barrierenspringen)
zugelassen sind.
3. Deutsche Teilnehmer, die nur in den Rahmen-Prüfungen und/oder im CSIYH1* startberechtigt
sind (nicht zugelassen in Prüfung 4 und 6)
a) Die 3 punktbesten Reiter aus BBG, die sich aus der Punktwertung von 7 Qualifikationsturnieren in 2011
ergeben.
b) Ca. 10 Teilnehmer, die eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten.

Der Antrag des Teilnehmers auf besondere Startgenehmigung der FN muss 2 Wochen vor dem namentlichen
Nennschluss (22.11.2011) beim Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei, Freiherr-von-Langen-Str. 15.
48231 Warendorf, Tel. 02581-6362-162, Fax. 02581-6362-400, vorliegen.

Pro Teilnehmer sind max. 4 Pferde zugelassen, entweder zwei 7jährige und ältere Pferde und zwei 7-
/8jährige Pferde für das CSIYH1* oder drei 7jährige und ältere Pferde und ein 7-/8jähriges Pferd für das
CSIYH1*. Pferde, die im CSIYH1* starten, dürfen in keiner anderen internationalen Prüfungen starten.
B) CSI Amateurs Kat. A+B, Equestrian- Sport-Club (Prfg. 13 - 21)
Zugelassene Teilnehmer
1. Ca. 15 ausländische Teilnehmer, die vom Veranstalter über ihre FN eingeladen werden
2. Ca. 25 deutsche Teilnehmer, die eine Einladung des Veranstalters erhalten.
3. Alle Teilnehmer:
- Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 3 6jährige oder älter Pferde, jedoch pro Prüfung max. 2 Pferde erlaubt.
- Zugelassen sind nur Teilnehmer, deren Pferde, mit denen sie an den Start gehen, im Besitz des Teilnehmers
sind; auch Familienmitglieder können Besitzer der Pferde sein.
- Amateur-Teilnehmer benötigen eine "Amateur-Owner-Lizenz" ihrer zuständigen FN. Die Amateur-
Besitzer-Lizenz wird von der entsprechenden FN ausgestellt und ist vom Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn
der Veranstaltung zu beantragen; für deutsche Teilnehmer gilt: bei der FN GER (Hiltraut Bergmann
und Sabine Sager, Tel.: 0 25 81 - 63 62- 260, Fax: 0 25 81 - 63 62-88, E-Mail: hbergmann@fn-dokr.de )
(Kosten € 50 p.a.).
- Eine „Amateur Besitzer“ Lizenz wird nur von der FN für die Teilnehmer gewährt, die offiziell eine Bestätigung
unterschrieben haben, dass sie keine Einkünfte durch den Beritt von Pferden anderer Personen
bzw. durch Unterrichtserteilung erzielen oder finanzielle Gegenleistungen für öffentliche oder kommerzielle
Zwecke etc. erhalten.
- Der Kauf und Verkauf von Pferden sowie der Gewinn aus Geldpreisen ist nicht verboten, vor-ausgesetzt,
sie stellen nicht die wesentliche Einnahmequelle des Teilnehmers dar.
- Teilnehmer sind nur in den Amateurprüfungen zugelassen und sind auf dem Turnier von weiteren CSIPrüfungen
ausgeschlossen.
- Der „Amateur-Besitzer“ Status schließt die Teilnahme an anderen CSI-Prüfungen/Turnieren oder Championaten
nicht aus. Solange der Teilnehmer den „Amateur-Besitzer“ Status besitzt, darf er jedoch nicht an
nationalen Turnieren (CSN) bzw. internationalen Turnieren (CSI) teilnehmen, in denen die erste Springprüfung
mit einer Höhe von 1,50 m oder höher ausgeschrieben ist (in GER = S***-Prüfungen).
- Für weitere Informationen, Amateur-Owner-Lizenz und Anmeldungen:
Equestrian Sport Events, Fa. Herbert Ulonska, Tel. 04126/2701 (Bettina Pöhls)
auf 6-jährigen und älteren Pferden.

Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN vom Veranstalter eingeladen.
Den FNs wird das entsprechende Reiterkontingent in der Einladung mitgeteilt.
Ein Pfleger pro Teilnehmer.

VII. NENNUNGEN
Alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland
teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein.
Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN genannt.

Die Nennungen müssen folgende Angaben enthalten:
Pferde/Ponys:
Name, Geburtsjahr, Abstammung, Geburtsland, Zuchtverbands-Code, FEI-Pass-Nummer/FEI-ID-Nummer,
Farbe, Geschlecht, Besitzername(n).

Teilnehmer:
Name, Gender, Geburtsdatum, Nationalität, FEI-ID-Nummer.
Prinzipieller Nennungsschluss: 08.11.2011 Deutsche Teilnehmer werden
Namentlicher Nennschluss: 06.12.2011 gebeten, sich an den nationalen
Definitiver Nennungsschluss: 20.12.2011 Nennschluss: 06.12.11 zu halten!
Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatz-Teilnehmern bzw. -pferden: 04.01.2012

Kosten, die mit Abgabe der Nennung zu zahlen sind:
Einsatzpauschale CSI 2*
pro Pferd: € 350 (inkl. MwSt.)
Einsatzpauschale CSIYH1*
pro Pferd: € 250 (inkl. MwSt.)
in dem Gesamtbetrag sind Stallgeld (inkl. 1. Einstreu) und Nenngelder enthalten.
MCP-Gebühr: SFr. 12,50 pro Pferd

Strom- und Futterkosten, weitere Einstreu, Heiztechnik/-kosten, Entsorgungsgebühr, evtl. Sattelboxen und
MCP-Gebühr werden zusätzlich vor Ort abgerechnet.
Einsatzpauschale CSI Amateurs A + B
BRONZE, SILVER bzw. GOLD: € 1.200,00, inkl. gesetzl. Mwst.
in dem Gesamtbetrag sind Stallgeld (inkl. erster Einstreu) und Einsatz, MCP-Gebühr pro Pferd, Boxengeld
und 1 VIP-Karte enthalten. Alle Teilnehmer erhalten für jedes teilnehmende Pferd eine Zugangsberechtigung
zum VIP-Bereich. Der Betrag ist nach Rechnungslegung seitens des Veranstalters vor Turnierbeginn zu
entrichten.

Pro Teilnehmer: Amateur-Owner-Lizenz € 50 p.a.
Mitgliedschaft im Equestrian Sport Club € 60 p.a.
Strom- und Futterkosten, weitere Einstreu, Entsorgungsgebühr und evtl. Sattelboxen werden zusätzlich vor
Ort abgerechnet.

Die Nennungen sind zu richten an:
Firma
Hell Stallion Stud GmbH
Bettina Pöhls
Horster Landstrasse 42
25365 Klein Offenseth
Tel.: +49.4126/2701
Fax: +49.4126/38274

Alter der Teilnehmer:
CSI2*/CSIYH1*: 18 Jahre und älter (mit Genehmigung der zuständigen FN 16 Jahre und älter)
CSI Am A+B: 14 Jahre und älter

Alter der Pferde:
CSI2*/CSI* Am A+B: 6jährige und ältere Pferde
CSIYH1*: 7- und 8jährige Pferde

Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint,
muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer ge-nannt wurde, die tatsächlichen
Kosten, die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage oder durch Nichterscheinen entstanden
sind, übernehmen. Bei Absage nach dem definitiven Nennungsschluss bzw. bei Nichterscheinen wird pro
Pferd eine Gebühr in Höhe des Nenngeldes (inkl. Box) erhoben.

Weitere Gebühren:
MCP-Gebühr: 12,50 SFr. pro Pferd (inkl. MwSt) – nur CSI2*/CSIYH1*
Sattelbox: 150,00 € pro Box (inkl. MwSt.)
Entsorgungsgebühr: 40,00 € pro Box (inkl. MwSt.)
Stromanschluss: 60,00 € pro Anschluss (inkl. MwSt.)
Bearbeitung der Zollformalitäten: 40,00 € pro Pferd (inkl. MwSt.)
Einsatzpauschale muss der Nennung als Verrechnungsscheck beigefügt werden.

VIII. VERGÜNSTIGUNGEN

1. Teilnehmer
Die Unterbringung der Teilnehmer erfolgt auf eigene Kosten in den Turnierhotels.
Verbindliche Reservierungen sind mit Abgabe der Nennung schriftlich zu erklären.
Bewirtung: Frühstück, Mittag, Kaffee/Kuchen auf Kosten des Veranstalters von
Freitag, den 6.1. bis Sonntag, den 8.1.2012.
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 7 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.

2. Pfleger
Unterkunft für Pfleger muss mit der Nennung reserviert werden. Unterkunft erfolgt auf Kosten der Teilnehmer.
Alle Pfleger (pro Teilnehmer 1 Pfleger) der international startenden Pferde erhalten auf Kosten des
Veranstalters Verpflegungsgutscheine (Frühstück und Mittag, Kaffee/Kuchen vom 6. bis 8.1.2012).
Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitär-
Einrichtungen, inkl. Dusche mit fließend warmem/ kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.
Stromanschluss muss mit der Nennung bestellt und in der Meldestelle bezahlt werden; die Kosten betragen
pro Anschluss € 60,00 (inkl. gesetzl. MwSt.). Ausreichend lange Kabel müssen mitgebracht werden. Ein Beauftragter
des Veranstalters hat das Recht, beschädigte Kabel oder Geräte einzusammeln.

3. Pferde
Unterbringung der Pferde:
Stallungen mit einmaliger Einstreu werden für die teilnehmenden Pferde vom Veranstalter zur Verfügung
gestellt (vom 4.1. bis 8.1.2012), Anmeldungen bis spätestens zum 6.12.2011. Der Boxenpreis ist in der Einsatzpauschale
enthalten. Die Zeltboxen werden je nach Witterung beheizt. Es dürfen nur die zugewiesenen
Stallungen bezogen werden. Heu, Hafer und Späne sind mitzubringen oder können beim Stallmeister gekauft
werden.

Sofern bis zum 6.12.2011 keine Boxenreservierung vorgenommen wurde, wird pro genanntes
Pferd 1 Box reserviert und in Rechnung gestellt! Boxen für Pferde, die nicht am CSI teilnehmen, stehen
nicht zur Verfügung. Der Veranstalter übernimmt keine Transportkosten.

4. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz
Für die Teilnehmer steht für die Fahrten zwischen den Turnier-Hotels und Turnier-Platz ein Fahrdienst zur
Verfügung.

5. Anreise
Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden,
damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.

IX. WERBUNG BEI TEILNEHMERN UND PFERDEN

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern gemäß Artikel 256.3 and 257.3 des FEI-Springreglements das
Logo ihres persönlichen Sponsors zu führen.

Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die o. g. FEI
Bestimmungen bzgl. Werbung eingehalten werden.

X. WEITERE INFORMATIONEN
Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich Besitzer und Teilnehmer der Ausschreibung und den
für die Veranstaltung gültigen Bestimmungen sowie den Anweisungen der Turnierleitung.
1. Allgemeine Auswertung am Ende der Prüfungen
./.

2. Siegerehrungen/Platzierungen
Die 8 besten Teilnehmer einer Prüfung verpflichten sich an der Siegerehrung teilzunehmen.
Der Besitzer des siegenden Pferdes im Großen Preis (Prfg. 6) wird gebeten, an der Siegerehrung teilzunehmen.

3. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst,
ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen,
entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und
Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.

Haftung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern,
Pferdepflegern und Pferdebesitzern durch leichte Fahrlässigkeit des Veranstalters, seiner Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen entstehen. Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
sowie bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und in weiteren Fällen der zwingenden
gesetzlichen Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er schließt darüber hinaus die Haftung für Diebstähle
und sonstige Vorfälle aus.

4. Zutrittsausweise für das Turniergelände
Die Teilnehmer für die internationalen Prüfungen erhalten für alle Tage freien Eintritt auf das Turniergelände.
Entsprechende Ausweise sind nach Ankunft in der Meldestelle abzuholen. Pro Teilnehmer erhält 1 Pfleger
pro Pferd sowie 2 Besitzer pro Pferd (gemäß FEI-Pass) ebenfalls freien Eintritt.
Zutrittsberechtigung zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.

5. Hersteller der Sicherheitsauflagen
CARO Cardinali & Rothenberger GmbH, Liebermannstr. 18, 32257 Bünde.

6. Hersteller des Zeitmess-Systems
Hersteller FEI Report Nr Model
Timer: ALGE 22020008A TIMY PXE
Photocells: ALGE 22020010B RLS 1n
Wireless transmitters: ALGE 22020013C TED-TX10/RX10

7. Einsprüche
Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 SFr. zu hinterlegen.

8. Turnier-Organisation
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter das Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe
und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt oder Probleme geklärt werden,
die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen; hierzu zählen nicht vom Veranstalter
vorgenommene Änderungen der Ausschreibung, die nicht von der FEI genehmigt wurden. Jegliche
Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekannt zu geben und durch den ausländischen Richter
dem FEI Generalsekretär mitzuteilen.

9. Training
Teilnehmer, die Zeitspringprüfungen (Richtverfahren A bzw. C) zum Training nutzen möchten, müssen hierüber
den Veranstalter vor Beginn der Prüfung informieren. Sie starten dann vor denen, die um eine Platzierung
reiten

10. Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung
gültig.

11. Ergebnisse
Die Ergebnisse müssen direkt nach der Veranstaltung an die FEI geschickt werden:
Springen: marysa.zoureli@fei.org oder philippe.maynier@fei.org
Die Ergebnis-Formulare die zu verwenden sind, können von folgender Internetseite herunter geladen werden:
http://www.fei.org/disciplines/officials-organisers/organisers/jumping/results-forms

12. Wettbüro
Wetten sind nicht möglich.

XI. VETERINÄRMEDIZINISCHE ANGELEGENHEITEN
VIII. Grenzformalitäten und Gesundheitsbescheinigungen:

1. Grenzformalitäten
Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem
Ausland steht folgender Spediteur zur Verfügung:
Fa. Peden Bloodstock –Frau Gellersen-
Högerdamm 35
20097 Hamburg Tel./FAX 040 572 011 80 o. 0172 4544861

Für unfrei in Neustadt-Dosse eintreffende Pferde wird die Fracht nicht verauslagt. Gepäckbeförderung, Tierarztkosten
sowie Schmied gehen zu Lasten der Pferdebesitzer bzw. der Teilnehmer.
Bearbeitung der Zollformalitäten pro Pferd € 40,00

2. Gesundheitsbescheinigungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport
zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d. h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und
zwar:
a) wenn er aus einem EU-Mitgliedsstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden
gemäß des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung,
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gemäß Muster
des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer der Amtssprachen des Bestimmungsmitgliedsstaates und in
einer der Amtssprachen des Mitgliedsstaats ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift
mitgeführt werden.

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der
Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.
Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der
erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen
auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung
stattfindet, beantwortet werden.

3. Pferdepässe
gemäß Veterinär-Reglement, 12. Ausgabe 2010, Stand 1 Januar 2012
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen
Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art.1011 und den jeweiligen Disziplin-Bestimmungen
durchgeführt. Es gilt das Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009, Stand 1. Januar 2012.

3.1 - Art. 137.1
Jedes Pferd, das für eine Prüfung bei CNs oder CIMs (CSI1*/CSI2*/CSIJY Kat. B, CSI Amateur Owner Kat. B,
CSICh Kat. A+B, CSIP) genannt wurde und dessen Nationalität nicht die der gastgebenden Nation entspricht
und alle Pferde, die für andere CIs, CIOs, FEI Championate, Regionale und (Para-)Olympische Spiele unabhängig
der Nationalität des Pferdes(vgl. GRs 139.2) genannt wurden, müssen zum Zwecke der Identifikation
und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen,
von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI „Recognition Card und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.
Pferde, die ständig in einem Land der EU aufgestallt sind, benötigen einen zugelassenen nationalen von der
EU anerkannten Pferdepass, der den Bestimmungen (EC) Nr. 504/2008 entspricht und für den eine "FEIRecognition
Card" ausgestellt wurde. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur möglich, wenn das Pferd
einen FEI-Pferdepass besitzt, der fortlaufend, ohne jegliche Unterbrechung, verlängert wurde.

Turnierkategorie FEI-Pass und/oder "Recognition Card"
Nationale Turniere: Nicht vorgeschrieben
CSI1*-2*/J-B/Y-B/Ch-B/U25-B/ V-B/Am-B/P/Ch-A:
Nicht vorgeschrieben für Pferde der gastgebenden Nation, vorgeschrieben für Pferde aus dem Ausland
CSI3*-5*/CSIOs/J-A/Y-A/V-A/U25-A/Am-A: Vorgeschrieben
All Championships/Games: Vorgeschrieben
CSI1*-5*-W: Vorgeschrieben

3.2 - Artikel 137.2
Alle Pferde, die für CNs oder CIMs (CSI1*/CSI2*/CSIJY Kat. B, CSI Amateur Owner Kat. B, CSICh Kat. A+B,
CSIP) genannt werden und deren Nationalität die der gastgebenden Nation entspricht, benötigen keinen in
Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein.
Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-
Influenza bestehen, müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen. Alle Pferde, die ständig in einem
Land der EU aufgestallt sind, benötigen zumindest einen zugelassenen nationalen von der EU anerkannten
Pferdepass, der den Bestimmungen (EC) Nr. 504/2008 entspricht.

3.3 In allen FEI und/oder nationalen Pferdepässen müssen der komplette Name, die Adresse und die Unterschrift
des Besitzers, der bei der entsprechenden FN registriert ist, eingetragen sein. Die Beschreibung des
Pferdes muss korrekt und das Diagramm ordnungsgemäß ausgefüllt sein, damit der FEI-Pass oder nationale
Pass anerkannt werden kann. Ferner müssen alle Impfungen und genommene Dopingproben eingetragen
sein. Sobald der Name eines Pferdes in einem FEI-Pass oder nationalen Pass geändert wird, oder relevante
Änderungen am Pass vorgenommen werden, muss die entsprechende FN die FEI hierüber informieren.
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 10 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.

3.4 FNs sind dafür verantwortlich, dass für alle Pferde, für die ein FEI Pass oder eine "FEI Recognition Card"
benötigen wird, ein entsprechender Pass gemäß Veterinär-RG ausgestellt wird. Erst wenn die Voraussetzungen
erfüllt sind, darf ein Pferdepass oder eine "FEI Recognition Card" von der FN durch Stempel und Unterschrift
einer offiziellen Person der FN beurkundet werden. FNs müssen auf jeden Fall darauf achten, dass die
Beschreibung des Pferdes korrekt im Pferdepass eingetragen ist. FNs müssen die Identifikationsseite der FEI
für die Registrierung zusenden. Die für ein Pferd verantwortliche Person bei einem Turnier ist für die Korrektheit
des FEI-Passes und/oder nationalen Passes verantwortlich und muss den Pass bei der Passkontrolle
vorlegen (außer bei Turnieren auf geliehenen Pferden (Art. 111), hier ist die FN der gastgebenden Nation
verantwortlich).

3.4.1 Seit dem 1. Januar 2010 stellt die FEI keine Pferdepässe mehr für Pferde aus, die per Gesetz den
Identifikationsrichtlinien gemäß Komissions-Bestimmungen (EU) Nr. 504/2008 unterliegen. Art. 1010 und
Annex XVII des Veterinär-RGs gelten für das Eintragungsverfahren bei EU-Pferden. Ausnahmen von dieser
Bestimmung sind nur möglich, wenn das Pferd einen FEI-Pferdepass besitzt, der fortlaufend, ohne jegliche
Unterbrechung, verlängert wurde.

3.5 Für jedes Pferd kann nur ein FEI Pass oder nationaler Pass mit "FEI Recognition Card" gemäß Absatz 1
ausgestellt werden und es kann jeweils nur eine FEI-Nummer pro Pferd vergeben werden. Wenn eine FN
bestätigt, dass ein FEI Pass oder nationaler Pass verloren gegangen ist oder eine Seite des FEI Passes oder
des nationalen Passes voll ist, kann die FN einen neuen Pass mit dem Vermerk "Duplikat" neu ausstellen; es
muss jedoch dieselbe FEI-Nummer aufgedruckt werden. Die FEI muss über die Ausstellung eines Duplikates
informiert werden (vgl. FEI Veterinä-RG).

3.6 Veranstalter müssen dafür Sorge tragen, dass jedes Pferd bei Ankunft während der Pferdepasskontrolle
gemäß Veterinär-RG zweifelsfrei identifiziert wird. Sobald missverständliche oder ungenaue Informationen in
einem FEI-Pass oder nationalem Pass eingetragen wurden oder wenn ein Pferd nicht zweifelsfrei identifiziert
werden kann, muss der Vorfall dem Vorsitzenden des Schiedsgerichts mitgeteilt werden, der die FEI entsprechend
zu informieren hat; in dem Bericht muss die FEI-Nummer des Passes bzw. der "Recognition Card"
und der Pferdename angegeben werden.

3.7 Alle Pferde, die auf einem FEI-Turnier gestartet werden, müssen bei der FEI registriert sein.
4. Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.-Regl. Anhang VI)
Seit dem 1. Januar 2005 wird von allen Pferden, die an FEI Veranstaltungen teilnehmen, eine Influenza-
Impfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung verlangt.
4.1 Alle Pferde, die an einer FEI Veranstaltung teilnehmen, müssen anfänglich zwei Impfungen im Abstand
von 21 bis 92 Tagen erhalten haben. Danach muss eine dritte Impfung innerhalb von 7 Monaten nach der
zweiten Impfung erfolgen. Danach (nach der dritten Impfung) ist eine Impfung Pflicht (d. h. innerhalb eines
Jahres) spätestens zu wiederholen.
4.2 Wenn ein Pferd für eine FEI Veranstaltung genannt wurde, muss die letzte Wiederholungsimpfung innerhalb
von 6 Monaten + 21 Tagen vor Ankunft am Veranstaltungsort erfolgt sein.
4.3 7 Tage vor Beginn einer FEI Veranstaltung darf keine Impfung erfolgen.
4.4 Alle Pferde, für die eine korrekte Impfung gemäß den früheren FEI Pferde-Influenza-Bestimmungen vor
dem 1. Januar 2005 bescheinigt wurde, benötigen keine erneute Grundimmunisierung, vorausgesetzt sie
wurden gemäß den früheren Bestimmungen korrekt grundimmunisiert und jährlich geimpft und die neuen
Bestimmungen bzgl. Wiederholungsimpfung innerhalb von 6 Monaten + 21 Tagen vor der FEI Veranstaltung
wurden befolgt.

Medication Control Program (MCP)

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I & II wird empfohlen, Teilnehmern pro Pferd und Turnier 12,50
SFr. als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.

Untersuchungen auf verbotene Substanzen (Chapter V & VI und Annex III)
Bei CSIs3/4/5*, CCI3/4*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und -Finale, Championaten und Spielen werden
regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden.

Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen
des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten. Bei CCIs (3*/4*), CSIs (3*/4*/5*), CIOs, Weltcup-
Qualifikationen und Cup-Finals, Championaten und Spielen wird empfohlen, dass bei mindestens 5 % aller
Pferde (mindestens jedoch bei 3 Pferden) Proben zu nehmen sind (Vet. Regs. Art. 1015).

Für Turniere, die dem Medication Control Program unterliegen (Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

5. Anerkanntes Labor
Name: Horseracing Forensic Laboratories (HFL) Sport & Science
Att.: Dr Steve Maynard
Quotient Biosearch Limited
Adresse: Newmarket Road
Fordham
Cambridgeshire CB7 5WW
United Kingdom
Telefon: +44-1638 724 406
Fax: +44-1638 724 407
Email: SMaynard@hfl.co.uk

6. Veterinärmedizinische Behandlung und vorgeschriebene Behandlungsbereiche bei FEI Veranstaltungen:
Das Veterinärreglement der FEI von 2010 beinhaltet Änderungen in der Herangehensweise, Behandlungen
auf FEI Veranstaltungen zu erlauben, und führt ein, dass Behandlungen in vorgeschriebenen Behandlungsbereichen
vorgenommen werden müssen. Die vorgeschriebenen Behandlungsbereiche sind nur für diesen
Verwendungszweck vorgesehen und müssen auf Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Bestimmte
Behandlungen, wie unten beschrieben, können mit Zustimmung der FEI Veterinäroffiziellen (FEI Veterinärdelegierte
oder Mitglieder der FEI Veterinärkommission) auch woanders erfolgen, wie zum Beispiel im eigenen
Stall. Diese Änderungen reflektieren auch den neuen Ansatz der seit dem 05. April 2010 bestehenden FEI
Liste der verbotenen Substanzen beim Pferd, welche jetzt eine exakte Auflistung von Substanzen enthält, die
unter FEI Regeln verboten sind. Siehe auch www.feicleansport.org.

Die Erlaubnis, Behandlungen vorzunehmen und der Ort, wo sie durchgeführt werden, stehen unter der Kontrolle
und der Entscheidungsbefugnis der FEI Veterinäroffiziellen. Folgende Dokumente / Unterlagen müssen
ausgefüllt werden, wenn die Erlaubnis für eine Behandlung gebraucht wird:
Equine Therapeutic Use Exemption (ETUE) Form 1 – Therapeutische Ausnahmegenehmigung 1 beim Pferd:
Erlaubnis für Notfallbehandlung (beinhaltet zum Beispiel auch die Medikation mit verbotenem Substanzen).
Diese wird von einem FEI Veterinärbeauftragtem ausgestellt und muss auch von der Ground Jury gegengezeichnet
sein.

Behandlungen dieser Art müssen grundsätzlich in den für diesen Zweck vorgeschriebenen Behandlungsbereichen
stattfinden, außer bei ausdrücklicher Zustimmung des / der FEI Veterinäroffiziellen. Die einzige Ausnahme
zu dieser Regel ist eine eindeutige Notfallsituation, wenn eine rückwirkende ETUE in Erwägung gezogen
werden kann. Dieser muss aber nicht in allen Fällen stattgegeben werden.

Equine Therapeutic Use Exemption (ETUE) Form 2 – Therapeutische Ausnahmegenehmigung 2
beim Pferd: Erklärung für die Verabreichung von Altrenogest bei Stuten, die an einem FEI Wettkampf
teilnehmen. Diese Ausnahmegenehmigung muss vor dem Veranstaltungsbeginn vorgelegt werden.
Eine Gegenzeichnung der Ground Jury ist nicht notwendig.

Die Behandlung kann im eigenen Stall erfolgen.

Medication Form 3 (Medikationsformblatt 3): Die Befugnis / Autorisierung bezüglich des Gebrauches von
Substanzen, die nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen aufgeführt sind (zum Beispiel Rehydrierungsflüssigkeiten
und Antibiotika).

Für die Erlaubnis diese Substanzen durch Injektion, Nasensonde oder Vernebelung (d. h. nur mit Kochsalz)
einzusetzen, ist es notwendig, das Medikationsformblatt 3 auszufüllen. Für weitere Verabreichungsmethoden
solcher Substanzen, die nicht auf der Liste der verbotenen Substanzen stehen, wie zum Beispiel in oraler
Form, ist diese Vorgehensweise nicht notwendig.

Ein Gegenzeichnen dieses Medikationsformblattes durch den Präsidenten der Ground Jury ist nicht notwendig.
- Es kann vorgegeben sein, dass diese Behandlungen in den vorgeschriebenen Behandlungsbereichen vorgenommen
werden. (Anm.: Dies gilt insbesondere für die intravenöse Verabreichung.) Bei manchen Behandlungen,
das heißt, bei der Anwendung von intravenösen Flüssigkeiten oder in Ermangelung an ausreichenden
Behandlungsbereichen, kann eine Übereinkunft zur Behandlung in den eigenen Ställen getroffen
werden.
- Vereinbarte Behandlungsbereiche sind für die überwachte Behandlung durch Physiotherapeuten notwendig,
aber für solche Aktivitäten können auch die eigenen Pferdeställe benutzt werden.

Nicht erforderlich ist ein vereinbarter Behandlungsbereich sowie Überwachung für einfache Behandlungen
wie zum Beispiel „Eis“, Wasser, Kaltlaser, „magnetische Therapien“, „Heizdecken“ und so weiter.
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 12 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
Die Überwachung von all diesen Behandlungen findet entweder unmittelbar durch FEI Offizielle statt oder
indem die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Autorisierung verlangt wird. Keine Behandlung darf ohne
eine solche Kontrolle und Aufsicht stattfinden, es sei denn, es handelt sich um einen eindeutigen Notfall, bei
dem eine rückwirkende Erlaubnis erwogen werden kann. Dieser muss aber nicht in allen Fällen stattgegeben
werden.

Erläuterungen für das Organisationskomitee:
FEI Veterinärdelegierte sollen im Vorfeld mit Organisationskomitees zusammenarbeiten um sicherzustellen,
dass Behandlungsbereiche vorhanden und für den Zweck geeignet sind. Sie sind auch dazu da, dass Stewards
die oben beschriebenen Leitlinien bekannt sind, speziell wann Behandlungsbereiche und die Nutzung
der Behandlungsbereiche sowie Erlaubnisformblätter notwendig sind und wann nicht.

Organisationskomitees müssen auch sicherstellen, dass angemessen geschulte Stewards anwesend sind, die
mit den FEI Veterinäroffiziellen eng zusammenarbeiten, um bei der Überwachung der Behandlungsbereiche
zur Sicherstellung der oben genannten Kriterien zu assistieren.

Sollten solche Stewards nicht verfügbar sein, müssen die FEI Veterinäroffiziellen Personen bestimmen, die
diese Rolle übernehmen können. Das Organisationskomitee ist auch dafür verantwortlich, den Verterinäroffiziellen
einen Büroraum mit einem Kopierer zur Verfügung zu stellen, der sich nah an den ihnen zugänglichen
FEI Ställen befindet, um die notwendige Dokumentationsarbeit zu erleichtern. Die FEI Veterinärbeauftragten
müssen nur die ETUE 1 Form der Ground Jury zur Verfügung stellen. ETUE1, ETUE2 und MF3 müssen bei
den FEI Veterinärbeauftragten verbleiben und in deren Report miteinbezogen werden.

I N T E R N A T I O N A L E S P R I N G P R Ü F U N G E N
Gesamtgeldpreis (Bruttobetrag) CSI2* € 49.000,00
+ Böckmann-Anhänger € 8.000,00 (Einzelhandelspreis)
Gesamt € 57.000,00
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 1 € 2.000,00
Prüfung Nr. 2 € 3.000,00
Prüfung Nr. 3 € 3.000,00
Prüfung Nr. 4 € 15.000,00
+ Böckmann-Anhänger € 8.000,00 (Einzelhandelspreis)
Prüfung Nr. 5 € 3.000,00
Prüfung Nr. 6 – Großer Preis € 23.000,00
* * * * * * * * * * * * * * *
Gesamtgeldpreis (Bruttobetrag) CSIYH1* € 8.000,00
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 7 € 1.000,00
Prüfung Nr. 8 € 1.000,00
Prüfung Nr. 9 € 1.000,00
Prüfung Nr. 10 € 1.000,00
Prüfung Nr. 11 € 2.000,00
Prüfung Nr. 12 € 2.000,00

Gesamtgeldpreis (Bruttobetrag) CSI Am A+B € 5.700,00
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 13 € 300,00
Prüfung Nr. 14 € 600,00
Prüfung Nr. 15 € 1.000,00
Prüfung Nr. 16 € 300,00
Prüfung Nr. 17 € 600,00
Prüfung Nr. 18 € 1.000,00
Prüfung Nr. 19 € 300,00
Prüfung Nr. 20 € 600,00
Prüfung Nr. 21 € 1.000,00
* * * * * * * * * * * * * * *
Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen
Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen
(z. B. Transportkosten, Reisekosten)werden gem. FEI-RG Art 127/128 spätestens nach der letzten
Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise.

Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet
sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise
an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende
Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer
nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom
Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall
folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 €: 0 %, über 250,00 € 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag
auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %).

Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrtund
Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand
nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu
bescheinigen.

Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine
Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag
vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße
Angabe der erforderlichen Daten.

Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten (vgl. GR Art. 127, 128).
Die Geldpreise werden gemäß der in den Prüfungen angegebenen Tabelle ausgeschüttet (siehe am
Ende der Ausschreibung). Sind mehr als 12 Paare zu platzieren, muss der Veranstalter einen zusätzlichen
Betrag festlegen, der zusätzlich an die Teilnehmer ab Platz 13 auszuschütten ist.

Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen
ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausgelobt/ausbezahlt.
Sofern Sachpreise ausgeschüttet werden, ist eine Geldpreisaufteilung in der Ausschreibung unter
Berücksichtigung u. a. Punkte anzugeben:
- Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen
ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausgelobt/ausbezahlt.
- Der Betrag für den Letztplatzierten pro Prüfung muss aufgeführt werden
- Die FEI hat das Recht die Aufteilung zu ändern, sofern sie es für notwendig erhält.
CSI2*
- Teilnehmer gemäß V.A (Einladungen) mit 6-jährigen und älteren Pferden
- je Pferd sind in den CSI2* Prüfungen 2 Starts pro Tag erlaubt.
- Ausrüstung gem. Art. 256 und 257.
- Startfolge: Los, soweit nicht anders in den Prüfungen festgelegt.

ERSTER TAG – DONNERSTAG DATUM: 05.01.2012
PRÜFUNG NR. 1 Prüfung beginnt um ca. 18.30 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 2.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 15 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
ZWEITER TAG – FREITAG DATUM: 06.01.2012
PRÜFUNG NR. 2 Prüfung beginnt um ca. 14.30 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,45 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 3.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 15.
* * * * * * * * * * *
PRÜFUNG NR. 3 Prüfung beginnt um ca. 22.00 Uhr
Barrieren-Springprüfung – international
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI 2* sowie 5 Gastreiter auf pers. Einladung
des Veranstalters
Richtverfahren: A gemäß Art. 262.3 (6 Steilsprünge in einer Linie mit einem Abstand
von ca. 11m, nach Strafpunkten mit max. 4. Stechen um den Sieg
über erhöhte Hindernisse, nach dem 1. Stechen fallen die ersten beiden
Sprünge weg)
Hindernisse Höhe im 1. Umlauf: 1.+2.: 1,20m, 3.:1,30m, 4.: 1,40m, 5.:1,50m, 6.: 1,60m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1
Gesamtgeldpreis € 3.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 15.
* * * * * * * * * * *
DRITTER TAG – SAMSTAG DATUM: 07.01.2012
PRÜFUNG NR. 4 Prüfung beginnt um ca. 15.00 Uhr
Springprüfung mit zwei Umläufen – international
Preis der Deutschen Kreditbank AG
Richtverfahren: A gemäß Art. 273.2.2 + 273.3.3 (beide Umläufe nach Strafpunkten
und Zeit)
Im 2. Umlauf sind die 10 besten Teilnehmer des 1. Umlaufs bzw. mindestens
das zu platzierende Viertel, jedoch alle strafpunktfreien Ritte
zugelassen. Sieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme
aus dem beiden Umläufen und der besten Zeit aus dem 2.
Umlauf. Die weitere Platzierung erfolgt nach dem Ergebnis des 1. Umlaufs
nach Strafpunkten und Zeit.
Tempo: 350 m / Min.
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 16 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
Hindernisse Höhe 1. Umlauf: 1,45 m
Höhe 2. Umlauf: 1,50 m
Startfolge 1. Umlauf: Los
2. Umlauf: In umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis aus dem 1. Umlauf; der
schlechteste Teilnehmer startet zuerst.
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1
Gesamtgeldpreis € 15.000
Sachpreis € 8.000 – Einzelhandelspreis (Böckmann Pferdeanhänger)
Aufteilung in Einzelgeldpreise: Böckmann-Pferdeanhänger/ 4.500/3.500/2.500/1.500/1.000/800/700
€ 500 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen (der Geldpreis des Letztplatzierten
beträgt mind. € 60).

PRÜFUNG NR. 5 Prüfung beginnt um ca. 22.00 Uhr
Zeitspringprüfung – international
Richtverfahren: 239/263 (mit Umrechnung der Fehlerpunkte in Strafsekunden)
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1
Gesamtgeldpreis € 3.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 15.
* * * * * * * * * * *
VIERTER TAG – SONNTAG DATUM: 08.01.2012
PRÜFUNG NR. 6 Prüfung beginnt um ca. 15.00 Uhr
Springprüfung mit Stechen – international
Großer Preis von Lübzer
Alter der Teilnehmer: 16 Jahre und älter
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.2 (nach Strafpunkten und Zeit, mit einmaligem
Stechen bei Strafpunktgleichheit auf dem 1. Platz)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe im Umlauf: 1,45 m
Höhe im Stechen: 1,50 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1
Gesamtgeldpreis € 23.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 115.
* * * * * * * * * * *
CSIYH1*
- Teilnehmer gemäß V.A (Einladungen) mit 7- und 8jährige Pferden.
- je Pferd sind in den CSIYH1* Prüfungen 1 Start pro Tag erlaubt.
- Ausrüstung gem. Art. 256 und 257.
- Startfolge: Los, soweit nicht anders in den Prüfungen festgelegt.
Pro Teilnehmer sind max. 2 Pferde für das CSIYH1* zugelassen, die in keiner Prüfung des CSI2*/CSI Am
A+B gestartet werden dürfen.

ERSTER TAG – DONNERSTAG DATUM: 05.01.2012
PRÜFUNG NR. 7 Prüfung beginnt um ca. 17.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
Youngster-Prüfung
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,35 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Alter der Pferde: 7jährige Pferde
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
ZWEITER TAG – FREITAG DATUM: 06.01.2012
PRÜFUNG NR. 8 Prüfung beginnt um ca. 19.30 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
Youngster-Prüfung
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,35 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Alter der Pferde: 7jährige Pferde
Startfolge: in umgekehrte Reihenfolge der Rangierung aus Prfg. 7
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
PRÜFUNG NR. 9 Prüfung beginnt um ca. 09.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
Youngster-Prüfung
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,35 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Alter der Pferde: 8jährige Pferde
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
DRITTER TAG – SAMSTAG DATUM: 07.01.2012
PRÜFUNG NR. 10 Prüfung beginnt um ca. 18.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
Youngster-Prüfung
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,35 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Alter der Pferde: 8jährige Pferde
Startfolge: in umgekehrte Reihenfolge der Rangierung aus Prfg. 9
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
VIERTER TAG – SONNTAG DATUM: 08.01.2012
PRÜFUNG NR. 11 Prüfung beginnt um ca. 10.00 Uhr
Zwei-Phase-Springprüfung – international
Youngster-Finale 7jährige Pferde
Richtverfahren: A gemäß Artikel 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1
Alter der Pferde: 7jährige Pferde
Gesamtgeldpreis € 2.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 20.
* * * * * * * * * * *
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 19 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
PRÜFUNG NR. 12 Prüfung beginnt um ca. 12.00 Uhr
Zwei-Phase-Springprüfung – international
Youngster-Finale 8jährige Pferde
Richtverfahren: A gemäß Artikel 274.5.3 (beide Phasen mit Zeitwertung)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 1
Alter der Pferde: 8jährige Pferde
Gesamtgeldpreis € 2.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 20.
* * * * * * * * * * *
CSI Am A+B
- Teilnehmer gemäß V.B (Einladungen) mit 6-jährige und ältere Pferde
- Teilnehmer, die in den CSI Amateurs-Prüfungen starten sind in keiner weiteren Prüfung der Veranstaltung
startberechtigt
- Ausrüstung gem. Art. 256 und 257
- Startfolge: Los, soweit nicht anders in den Prüfungen festgelegt.
- Pro Teilnehmer sind 3 (bei einem Pferd), 6 (bei zwei Pferden) oder 9 Startplätze (bei drei Pferden) in frei
wählbaren Prüfungen des CSI Amateurs erlaubt, pro Tag jedoch nur 1 Start je Pferd!
ERSTER TAG – DONNERSTAG DATUM: 05.01.2012
PRÜFUNG NR. 13 Prüfung beginnt um ca. 12.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
- BRONZE-TOUR -Kat. B
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,15 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 300
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 20 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
PRÜFUNG NR. 14 Prüfung beginnt um ca. 13.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
- SILVER-TOUR -Kat. B
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,25 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 600
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
* * * * * * * * * * *
PRÜFUNG NR. 15 Prüfung beginnt um ca. 14.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
- GOLD-TOUR -Kat. A
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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ZWEITER TAG – FREITAG DATUM: 06.01.2012
PRÜFUNG NR. 16 Prüfung beginnt um ca. 11.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
- BRONZE-TOUR -Kat. B
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,15 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 300
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 21 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
PRÜFUNG NR. 17 Prüfung beginnt um ca. 12.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
- SILVER-TOUR -Kat. B
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,25 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 600
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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PRÜFUNG NR. 18 Prüfung beginnt um ca. 13.00 Uhr
Springprüfung nach Strafpunkten und Zeit – international
- GOLD-TOUR -Kat. A
Richtverfahren: A gemäß Artikel 238.2.1 (nach Strafpunkten und Zeit, ohne Stechen)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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DRITTER TAG – SAMSTAG DATUM: 07.01.2012
PRÜFUNG NR. 19 Prüfung beginnt um ca. 11.00 Uhr
Zwei-Phasen-Springprüfung – international
- BRONZE-TOUR -Kat. B
Richtverfahren: A gemäß Artikel 274.5.2 (1. Phase ohne Zeitwertung, jedoch mit erlaubter
Zeit, 2. Phase mit Zeitwertung)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,15 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 300
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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genehmigte Ausschreibung CSI2*/CSIYH1*/CSI Am A+B Neustadt-Dosse 2012 Seite 22 von 22
Stand: 17. November 2011/Wen.
PRÜFUNG NR. 20 Prüfung beginnt um ca. 12.00 Uhr
Zwei-Phasen-Springprüfung – international
- SILVER-TOUR -Kat. B
Richtverfahren: A gemäß Artikel 274.5.2 (1. Phase ohne Zeitwertung, jedoch mit erlaubter
Zeit, 2. Phase mit Zeitwertung)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,25 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 600
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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PRÜFUNG NR. 21 Prüfung beginnt um ca. 13.00 Uhr
Zwei-Phasen-Springprüfung – international
- GOLD-TOUR -Kat. A
Richtverfahren: A gemäß Artikel 274.5.2 (1. Phase ohne Zeitwertung, jedoch mit erlaubter
Zeit, 2. Phase mit Zeitwertung)
Tempo: 350 m / Min.
Hindernisse Höhe: 1,40 m
Anzahl der Pferde pro Teilnehmer: 2
Gesamtgeldpreis € 1.000
Tabelle: 1 (basierend auf 25%)
2 (basierend auf 33%)
Teilnehmer, die ab dem 13. Platz platziert werden, erhalten mind. € 10.
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Geldpreistabellen
Die Tabellen sind zur Zeit noch nicht abschließend genehmigt; sie werden während der Veranstaltung
in der Meldestelle ausgehängt.
Warendorf, 17. November 2011
genehmigt durch die FEI: gez. John P. Roche, FEI Jumping Director
genehmigt durch die:
Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Gabriele Wentrup, Abteilung Turniersport


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