Ausschreibung International


CSI2* / CSI Amateurs Kat. A+B

 

Achtung: alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland
teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein.

Registrierung unter www.pferd-aktuell.de oder bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 - 63 62-172

 

 

Datum: 30.4.-3.5.2009

 

Ort: Redefin     Land:  Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern)

 

I. Allgemeine Informationen:

Veranstalter :                        Equestrian-Sport-Club e.V.

 

Wirtschaftl. Gesamtleitung:   - EQUESTRIAN SPORT EVENTS – Fa. Herbert Ulonska

                                               Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburg

Organisations-Komitee

 

Turnierleiter:                          Herbert Ulonska

 

Turnierbüro:                           Bettina Pöhls

                                               Tel. 040/ 300 368 40  FAX 040/ 229 484 44

 

Pressebüro                             comtainment GmbH, A. KerstanSchwentinental

                                               andreas.kerstan@comtainment.de

 

 

Adresse Veranstaltungsort:

Adresse                                  Landgestüt Redefin

                                               19230 Redefin

 

Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug):

Auto:                                      Benutzen Sie die A24, Ausfahrt „Wittenburg“, dann bitte der Ausschilderung

                                               „Landgestüt Redefin“ folgen (ca. 25 km)

Bahn:                                      Bahnhof Ludwigslust, ca. 12 entfernt

Flugzeug:                                Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel

 

II. Allgemeine Bestimmungen

Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:

- den FEI-Statuten, 22. Ausgabe, November  2008,

- dem Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009,

- dem FEI-Veterinärreglement, 11. Ausgabe 2009,

- den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 1. Ausgabe, Revision 2008,

- den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Revision 2009,

- dem FEI-Reglement für Springen (inkl. Annex), 23. Ausgabe 2009,

- die FEI „CSI/CSIO-Requirements“ (für alle CSIs in Europa und CSIOs und CSI Amateurs weltweit)

- FEI „Invitation System“ (CSI3*/CSI4* in Europa und CSI5* weltweit)

und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.

Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den „Court of Arbitration for Sport“ (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.

Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.

Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1,4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.

 

III. Offizielle

RICHTERGRUPPE

 

Vorsitzender:                         Dick Nijhof (NED)

Email:                                      dn@marthedes.nl

 

Ausländischer Richter:           Carsten Andre Soerlie (NOR)

Mitglieder:                              Inga Holdt-Menke (GER)

 

Parcourschefs:                       Wolfgang Meyer (GER)

Email:                                      meyer-diehlo@t-online.de

Assistent:                               Christian Wiegand (GER)

 

Chef-Steward:                        Franz-Peter Bockholt (GER)

Email:                                      franzpeterbockholt@gmx.de

 

Assistenten:                           Hans-Joachim Begall (GER)

                                               Hans-Jürgen Kiesow (GER)

FEI-Veterinärdelegierter:       Dr. Gerd Ricker (GER), Schwerin

Email:                                      Tierklinik-Schwerin@t-online.de

 

Beauftr. d. deutschen FN:      Inga Holdt-Menke (GER)

 

IV. Spezielle technische Voraussetzungen:

1. Austragungsort:   

Das CSI findet im Freien statt.

2. Prüfungsplatz:

Abmessungen: ca. 90 x 55 m (Rasen)

3. Vorbereitungsplatz:

Abmessungen: ca. 80 x 30 m (Sand)

4. Größe der Boxen:

3 x 3 m

 

V. Einladungen:

A) CSI 2*

Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN eingeladen. Den FNs wird das entsprechende Teilnehmerkontingent in der Einladung mitgeteilt.

 

1. Ausländische Teilnehmer (ca. 26): 

a)    Eingeladene Nationen: BEL, DEN, GBR, IRL, NED, NZL, SUI, SWE, USA, Reserve: AUT,NOR,UKR

b)    ca. 20 ausländische Teilnehmer, davon 50 % der Teilnehmer, die auf der Rolex Rangliste Nr. 97  Platz 1-600 belegen und 50 % sind frei wählbar (mit oder ohne Weltranglistenpunkte).

c)    Die FEI ist berechtigt, zwei Teilnehmer zu benennen.

d)    Zusätzlich sind 20% der o. g. ausländ. Teilnehmer auf persönliche Einladung des Veranstalters (Wild Card) über ihre FN zugelassen.

2. Deutsche Teilnehmer (ca. 35)

a)    Teilnehmer, die

aa)   dem Championats-Kader Springen angehören

ab)   dem B-Kader Springen angehören und vom Bundestrainer Springen benannt werden

ac)   bis zu einer Gesamtzahl von 25 Teilnehmern (inkl. A und B-Kader) weitere Teilnehmer, die in Abstimmung mit dem Veranstalter vom Bundestrainer Springen benannt werden.

b)    Bis zu 2 Junioren/ Junge Teilnehmer, die in Abstimmung mit dem Veranstalter vom Bundestrainer

            Springen benannt werden.

c)    8 Teilnehmer, die auf Einladung des Veranstalters in Abstimmung mit dem Bundestrainer Springen benannt werden.

3. Deutsche Teilnehmer, die nur in den Rahmen- Prüfungen und/ oder den Youngster-Prüfungen startberechtigt sind (ca. 10) (nicht zugelassen in Prüfung 4, 8 und 11)

Ca. 10 Teilnehmer, die eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten.

 

Pro Teilnehmer sind max. 4 Pferde zugelassen, entweder zwei 7jährige und ältere Pferde und zwei 7-/8jährige Pferde für die Youngster-Tour oder drei 7jährige und ältere Pferde und ein 7-/8jähriges Pferd für die Youngster Tour. Pferde, die in der Youngster-Tour starten, dürfen in keiner anderen internationalen Prüfungen starten.

 

Der Antrag des Teilnehmers auf besondere Startgenehmigung der FN muss 2 Wochen vor dem namentlichen Nennschluss (17.3.2009) beim Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei, Freiherr-von-Langen-Str. 15. 48231 Warendorf, Tel. 02581-6362-162, Fax. 02581-6362-400, vorliegen.

 

B) CSI Amateurs Kat. A+B, Equestrian-Sport-Club (Prfg. 12-20)

a)  Ausländische und deutsche Teilnehmer, die eine FN-Amateur-Owner-Lizenz haben, die

     Mitglied im „Equestrian Sport Club“ sind und eine besondere Startgenehmigung des Veranstalters erhalten. Je Teilnehmer sind max. 3 Pferde erlaubt, wobei in jeder Prüfung 2 Pferde startberechtigt sind.

Nähere Informationen bei:

Equestrian Sport Events -Fa. Herbert Ulonska-

Bettina Pöhls, Tel. 040/300 368 40  FAX 040/ 229 484 44, Email: csi-ulonska@t-online.de

b)  Teilnehmer des CSI Amateurs sind in Prüfungen des CSI2* nicht startberechtigt

c)  Zugelassen sind nur nicht-berufsmäßige Teilnehmer, die nicht ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt durch Pferdehandel verdienen und/oder durch Unterrichtserteilung selbständig, nebenberuflich oder angestellt- Einkommen erzielen, auf eigenen bzw. Pferden, die im Besitz von Familienangehörigen stehen.

d)  Der „Amateur-Besitzer“ Status schließt die Teilnahme an anderen Prüfungen oder Championaten nicht aus. Solange der Teilnehmer den „Amateur-Besitzer“-Status besitzt, darf er nicht an nationalen bzw. internationalen Turnieren teilnehmen, bei denen die 1. Prüfung eine Höhe von 1,50 m oder höher beträgt (in GER= S3*-Prfg.).

e)  Die Amateur-Besitzer-Lizenz wird von der jeweiligen FN ausgestellt und ist vom Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen; für deutsche Teilnehmer bei der FN GER (Silke Zahel, Tel.: 0 25 81 - 63 62-2 36, Fax: 0 25 81 - 63 62-401, E-Mail: szahel@fn-dokr.de) zu beantragen (Kosten € 50 p.a.).

 

auf 6-jährigen und älteren Pferden zugelassen.

 

VI. Vergünstigungen/Unterkünfte:

 

A. Teilnehmer

Die Unterkunft der Teilnehmer erfolgt auf eigene Kosten in den offiziellen Turnierhotels.

Verbindliche Reservierungen sind mit Abgabe der Nennung  schriftlich zu erklären.

Bewirtung:      Frühstück, Mittag, Kaffee/Kuchen auf Kosten des Veranstalters

                        von Freitag, den 1.5. bis Sonntag, den 3.5.2009.

 

B. Pfleger

Unterkunft muss mit der Nennung bestellt werden, die Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.

Alle Pfleger (pro Teilnehmer 1 Pfleger) der international startenden Pferde erhalten auf Kosten des Veranstalters Verpflegungsgutscheine (Frühstück und Mittag, Kaffee/Kuchen vom 1.5.-3.5.2009).

Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche mit fließend warmem/ kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.

 

Stromanschluss muss mit der Nennung bestellt und in der Meldestelle bezahlt werden; die Kosten betragen pro Anschluss € 60,00 (inkl. gesetzl. MwSt.). Ausreichend lange Kabel müssen mitgebracht werden. Ein Beauftragter des Veranstalters hat das Recht, beschädigte Kabel oder Geräte einzusammeln.

Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigungen.

 

C. Pferde

Unterbringung der Pferde:

Stallungen mit einmaliger Einstreu werden vom Veranstalter kostenlos nachgewiesen (vom 30.04. bis 03.05.2009), Anmeldungen bis spätestens zum 31.3.2009. Es dürfen nur die zugewiesenen Stallungen bezogen werden. Heu, Hafer und Späne sind mitzubringen oder können beim Stallmeister gekauft werden.

Sofern bis zum 31.3.2009 keine Boxenreservierung vorgenommen wurde, wird pro genanntem Pferd 1 Box reserviert und in Rechnung gestellt! Boxen für Pferde, die nicht an der PLS teilnehmen, stehen nicht zur Verfügung. Es wird eine Entsorgungsgebühr von € 40,00 pro Box (inkl. gesetzl. MwSt.) erhoben.

Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigung.

 

D. Anreise

Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.

 

E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz

Für die Teilnehmer steht für die Fahrt zwischen den Turnier-Hotels und Turnier-Platz ein Fahrdienst zur Verfügung.

 

F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden

Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu tragen.

Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden.

 

VII. Nennungen:

Die ausländischen Teilnehmer werden durch ihre zuständige FN genannt.

 

prinzipieller Nennungsschluss:         04.3.2009         Deutsche Teilnehmer werden

namentlicher Nennschluss:              31.3.2009         gebeten, sich an den nationalen

definitiver Nennungsschluss:            20.4.2009         Nennungsschluss: 31.3.09 zu halten!      

 

Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatzreitern bzw. –pferden: 30.4.2009

 

Kosten, die mit Abgabe der Nennung zu zahlen sind:

CSI 2*

1. Pferd                    € 350 pro Pferd

2. Pferd                    € 320 pro Pferd

3. Pferd                    € 320 pro Pferd

Youngster Tour         € 250 pro Pferd,

darin enthalten sind Einsatz und LK-Abgaben.

Teilnehmern werden pro Pferd SFr. 12,50 als Beitrag zu den MCP-Kosten berechnet. Zusätzlich werden bei der Abschlussrechnung fällig: Futter, zusätzliche Einstreu, Strom, Entsorgungsgebühr, ggf. Sattelbox.

Sattel-/Leerbox         € 130 pro Box

Stromanschluss        €  60

Entsorgungsgebühr   €  40 pro Box, jeweils inkl. gesetzl. MwSt.

 

 

 

CSI Amateurs

BRONZE, SILVER bzw. GOLD       € 1.400,00, inkl. gesetzl. Mwst. pro Pferd,

darin enthalten sind Einsatz und LK-Abgabe pro reservierten Startplatz, MCP-Gebühr pro Pferd, Boxengeld und 1 VIP-Karte. Zusätzlich werden bei der Abschlussrechnung fällig: Futter, zusätzliche Einstreu, Strom, Entsorgungsgebühr, ggf. Sattelbox.

Der Betrag ist nach Rechnungslegung seitens des Veranstalters vor Turnierbeginn zu entrichten.

Sattel-/Tack-Box            € 130 pro Box

Stromanschluss             € 60

Entsorgungsgebühr        € 40 pro Box, jeweils inkl. gesetzl. MwSt..

Pro Teilnehmer:            Amateur-Owner-Lizenz € 50 p.a.

                                    Mitgliedschaft im Equestrian Sport Club € 120 p.a.

 

Die Nennungen sind zu richten an:

            Equestrian Sport Events/ Fa. Herbert Ulonska

            z.Hd. Bettina Pöhls

            Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45

            22085 Hamburg                      Tel. 040/300 368 40   FAX 040/229 484 44

            Email: info@csi-ese.de

 

Die Nennungen müssen folgende Angaben (gut leserlich) enthalten:

Pferde/Ponys:

Name des Pferde/Ponys, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Rasse/Zuchtverband, Geburtsjahr, Geburtsland, Abstammung, Geschlecht, Farbe, Besitzername(n) und Wohnort(e) des/der Besitzer.

Teilnehmer:

Name des Teilnehmers, Geburtsdatum des Teilnehmers, Nationalität des Teilnehmers, FEI-Personennummer.

 

Für die deutschen Teilnehmer sind nur die vorgeschriebenen Teilnehmer-Nennungsschecks mit gültigem Pferdeaufkleber zulässig. Die mehrwertsteuerpflichtigen Teilnehmer werden gebeten, dieses auf dem Nennungsformular deutlich anzugeben.

Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde, die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage oder durch Nichterscheinen  entstanden sind, übernehmen.

 

VIII. Grenzformalitäten

1.  Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht folgender Spediteur zur Verfügung:

Fa. Peden-Bloodstock –Frau Gellersen-

Högerdamm 35

20097 Hamburg     Tel./FAX +49 40 572 011 80  o. 0172 4544861       

Für unfrei in Redefin eintreffende Pferde wird die Fracht nicht verauslagt. Gepäckbeförderung, 

Tierarztkosten sowie Schmied gehen zu Lasten der Pferdebesitzer bzw. der Teilnehmer.

 

Bearbeitung der Zollformalitäten pro Pferd € 40,--

 

 

2. Gesundheitsbestimmungen

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d.h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:

a)      wenn er aus einem EU-Mitgliedstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gem. des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt),

b)      wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden

gem. der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

Eine Bescheinigung muss mindestens in einer Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.

Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.

Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.

 

IX. Veterinärmedizinische Angelegenheiten

1. Turniertierarzt:         Tierklinik Schwerin (GER)

                                      Neumühler Str.10                     

                                      19057 Schwerin                        Tel. 0385/710799

 

2. Datum und Uhrzeit der Veterinärinspektionen: 

Alle Pferde, die auf diesem Turnier gestartet werden, müssen zur ersten Verfassungsprüfung vor-gestellt werden, ansonsten erhalten sie keine Starterlaubnis.

CSI Amateurs                Mittwoch, 29.4.2009     16.00 Uhr bis 19.00 Uhr

CSI 2*                          Donnerstag, 30.4.2009  09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

                                                                      

3. Veterinär-Aspekt A

gemäß Veterinär-Reglement, 11. Ausgabe 2009

 

Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen

Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art. 1011 und dem Springreglement,

Annex VII durchgeführt.

Es gilt das General-Reglement, 23. Ausgabe 2009:

Art. 137.1

Alle Pferde, die für eine Prüfung bei CNs, oder CIMs (CSI1*/CSI2*/CSIJYPCH Kat. B, CSI Amateur Owner Kat. B) im Ausland (vgl. GRs 139,2) und alle Pferde, die für andere CIs, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland (vgl. GRs 139.2) genannt wurden, müssen zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI „Recognition Card“ und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.

 

Art. 137.2

Alle Pferde, die an CNs, oder CIMs (CSI1*/CSI2*/CSIJYPCH Kat. B, CSI Amateur Owner Kat. B) im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.

 

Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.Regl. Anhang VII)

Auf dem für die Eintragung der Impfung vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepass oder in dem vor der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und Ponies ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Impfluenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate betragen. Außerdem muss nach jeweils 6 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierungen und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht.

 

Untersuchung auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V+VI, Anhang IV)

Bei CSIs3/4/5*, CDIs3*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und –Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden.

Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten; es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Proben zu nehmen (Vet. Regs. Art. 1016).

Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program  unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.

 

Medication Control Program (MCP)

Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I und II wird empfohlen, Teilnehmern 12,50 Sfr pro Pferd und Turnier als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.

 

Anerkanntes Labor (Art.1022)

Gemäß dem „Medication Control Programm“ (MCP) in Gruppe I und II werden  alle nach Vet. Reg. Art. 1016.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrieres le Buisson, France, Tel.: +33.1-69 75 28 28, Fax: +33.1-69 75 28 29, analysiert.

 

X. Verschiedenes:

Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich Besitzer und Teilnehmer der Ausschreibung und den für die Veranstaltung gültigen Bestimmungen sowie den Anweisungen der Turnierleitung.

 

1. Einsprüche

Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 Sfr.  zu hinterlegen.

2. Siegerehrungen/Platzierungen

Die 8 bis 10 besten Teilnehmer einer Prüfung verpflichten sich an der Siegerehrung teilzunehmen.

Der Besitzer des siegenden Pferdes im Großen Preis (Prfg. 11) wird gebeten, an der Siegerehrung teilzunehmen.

3. Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen

Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten) werden gem. FEI-RG Art. 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise.

Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 € 0 %, über 250,00 € 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen.

Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten.

4. Versicherung

Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.

Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den aktiven Teilnehmern und Besuchern

andererseits kein Vertragsverhältnis.

5. Haftung

Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Besitzer, Pferdepflegern und Pferden während des Hin- und Rücktransportes sowie vor, während oder nach der Veranstaltung zustoßen können aus, desgleichen jede Verantwortung für Diebstahl, Beschädigungen, Feuer und sonstige Vorfälle.

6. Turnier-Organisation

Der Veranstalter behält sich gem. Art. 115.1 und 2 des General-Reglements das Recht vor, die Veranstaltung im Einvernehmen mit der FEI, FN und der LK zu verschieben oder unter Zurückzahlung der Einsätze und Nenngelder ausfallen zu lassen.

In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter des Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt, Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekanntzugeben und durch den ausländischen Richter dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.

7. Teilnehmer - und/oder Pferdewechsel

Teilnehmer- und/oder Pferdewechsel ist während des Turniers in den Springprüfungen nur zwischen Teilnehmern und Pferden derselben Nation gestattet.

8. Meldeschluss

Die Meldung der tatsächlich startenden Pferde muss mit der Angabe des Teilnehmers in allen internationalen Prüfungen bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages erfolgen.

9. Zutrittsausweise für das Turniergelände

Die Teilnehmer für die internationalen Prüfungen erhalten für alle Tage freien Eintritt auf das Turniergelände. Entsprechende Ausweise sind nach Ankunft in der Meldestelle abzuholen. Pro Teilnehmer erhält 1 Pfleger pro Pferd sowie 2 Besitzer pro Pferd (gemäß FEI-Pass) ebenfalls freien Eintritt.

Zutrittsberechtigung zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.

10. Hersteller der Sicherheitsauflagen

CARO Cardinali & Rothenberger GmbH, Liebermannstr. 18, 32257 Bünde.

11. Hersteller des Zeitmess-Systems

Hersteller                                           FEI Report Nr                   Model              

Timer: ALGE                                       22020008A                      TIMY PXE

Photocells: ALGE                                 22020010B                      RLS 1n

Wireless transmitters: ALGE                 22020013C                      TED-TX10/RX10

12. Arzt, Hufschmied

Arzt:       Prof. Jörg Haasters, Ostseeklinik Damp

Schmied  Klaus Vogel, Redefin

Während des Turniers steht für Teilnehmer und Pferde ärztlicher und tierärztlicher Beistand sowie Schmied und Sattler zur Verfügung. Die Kosten bei einer Inanspruchnahme gehen zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers.

13. Training

Teilnehmer, die Prüfung nach Richtverfahren A gemäß Art. 238.2.1 bzw. Art. 239/263 zum Training nutzen möchten, müssen hierüber den Veranstalter vor Beginn der Prüfung informieren. Sie starten dann vor denen, die um eine Platzierung reiten.

14. Streitigkeiten

Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig.

 

Code of Conduct

Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.

1.  Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.

2.  Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.

3.  Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.

4.  Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.

5.  Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.

 

Vorläufige Zeiteinteilung:                  International

Donnerstag,       den 30.4.09                  Vet-Check, 1,2, 12,13,14

Freitag,             den 01.5.09                  3,4,5,6,15,16,17

Sonnabend,       den 02.5.09                  7,8,9,18,19

Sonntag,           den 03.5.09                  10,11,20

 

SPRINGPRÜFUNGEN INTERNATIONAL

 

Gesamtgeldpreis  (Bruttobetrag)                                                   58.500 EUR

                                                      + Böckmann-Anhänger            7.500 EUR (Einzelhandelspreis)

Prüfung                                                                                             Summe

 

Prüfung Nr. 1                                                                                     1.000

 

Prüfung Nr. 2                                                                                     1.000

 

Prüfung Nr. 3                                                                                     2.000

 

Prüfung Nr. 4                                                                                     6.000

 

Prüfung Nr. 5                                                                                     3.000

 

Prüfung Nr. 6                                                                                     1.500

 

Prüfung Nr. 7                                                                                     1.500

 

Prüfung Nr. 8                                                                                     12.500

                                                      + Böckmann-Anhänger                 7.500

 

Prüfung Nr. 9                                                                                     3.000

 

Prüfung Nr. 10                                                                                   3.000

 

Prüfung Nr. 11                                                                                   24.000

 

Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der Geldpreis für den Sieger darf max. 1/3 des Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen.

Bei Punktgleichheit (Fehler/Zeit) auf dem 1. Platz wird der Geldwert der Sachpreise (z.B. Auto) entsprechend aufgeteilt!

CSI2*

- Teilnehmer gemäß V.A (Einladungen) mit 7jährige und ältere Pferde, bzw. mit 7- und 8jährigen Pferden in der Youngster Tour.

- je Pferd sind 2 Starts in den CSI2* Prüfungen pro Tag erlaubt

- Ausrüstung gem. Art. 256 und 257

Startfolge: s. Festlegung in den einzelnen Prüfungen

Pro Teilnehmer sind insgesamt max. 2 Pferde für die Youngster-Tour zugelassen, die in keiner weiteren internationalen Prüfung der Veranstaltung gestartet werden dürfen.

 

DONNERSTAG, 30.4.2009

 

01. Springprüfung –international-                                                                        Beginn: ca. 12.30 Uhr

Youngster-Prüfung

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.

7-jähr. Pferde

je Teilnehmer 2 Pferde

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 1.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 330/200/140/80/70/60/50/40

€ 30 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).

 

02. Springprüfung –international-                                                                        Beginn: ca. 18.00 Uhr

Youngster-Prüfung

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.

8-jähr. Pferde

je Teilnehmer 2 Pferde

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 1.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 330/200/140/80/70/60/50/40

€ 30 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).

 

FREITAG, 1.5.2009

 

03. Springprüfung  -international-                                                                        Beginn: ca. 12.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt

Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350 m/Min.

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 2.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 660/400/280/160/140/120/100/80

€ 60 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 20).

 

04. Springprüfung -international-                                                                         Beginn: ca. 15.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI 2*

je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt

Hindernisse 1,45 m hoch, Tempo 350 m/Min.

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1. nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

SF: Los

Gesamtgeldpreis: € 6.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 1.980/1.200/840/480/420/360/300/240

€ 180 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 40).

 

05. Barrieren-Springprüfung -international-  - Flutlichtspringen                         Beginn: ca. 21.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt

Richtv.: A gem. Art. 262.3 ohne Zeitwertung (6 Steilsprünge in einer Linie mit einem Abstand von ca. 11m, nach Strafpunkten mit max. 4 Stechen um den Sieg über erhöhte Hindernisse)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 3.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 800/500/450/350/300/250/200

€ 150 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 30).

 

06. Springprüfung –international-                                                                        Beginn: ca. 08.30 Uhr

Youngster-Prüfung

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.

7-jähr. Pferde

je Teilnehmer 2 Pferde

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. umgekehrte Reihenfolge der Rangierung aus Prfg. 1

Gesamtgeldpreis: € 1.500,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 450/300/200/150/120/100/80/60

€ 40 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).

 

SAMSTAG, 2.5.2009

 

07. Springprüfung  –international-                                                                       Beginn: ca. 16.30 Uhr

Youngster-Prüfung

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.

8-jähr. Pferde

je Teilnehmer 2 Pferde

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. umgekehrte Reihenfolge der Rangierung aus Prfg. 2

Gesamtgeldpreis: € 1.500,-- und Züchterpr.

€ 40 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).

 

08. Springprüfung mit Siegerrunde –international-                                              Beginn: ca. 12.30 Uhr

Preis der Deutschen Kreditbank

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt

Hindernisse im Umlauf: 1,45 m hoch, in der Siegerrunde: 1,50 m, Tempo 350m/Min

Richtv. : A gem. Art. 276.2

In der Siegerrunde sind die 10 besten Teilnehmer des Normalumlaufs (nach Strafpunkten und Zeit) bzw. mindestens alle strafpunktfreien Ritte zugelassen. Alle Teilnehmer starten mit 0 Strafpunkten in der Siegerrunde. Sieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme und der besten Zeit aus der Siegerrunde. Die weitere Plazierung erfolgt nach dem Ergebnis des Umlaufs nach Strafpunkten und Zeit.

Startfolge : Los, in der Siegerrunde in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis aus dem Umlauf.

Gesamtgeldpreis: € 20.000,--  (Böckmann-Pferdeanhänger im Wert von € 7.500 und

€ 12.500) und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: Böckmann-Pferdeanhänger/ 3.500/2.400/1.600/1.400/1.200/1.000/800

€ 600 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen.

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 50).

 

09. Zeitspringprüfung  -international-  Flutlichtspringen                                      Beginn: ca. 21.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt

Hindernisse 1,40 m hoch

Richtv.: C gem. Art. 239,263 mit Umrechnung der Fehlerpunkte in Strafsekunden

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 3.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 990/600/420/240/210/180/150/120

€ 90 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 30).

 

 SONNTAG, 3.5.2009

 

10. Springprüfung mit 2 Phasen –international-                                                   Beginn: ca. 09.30 Uhr

Youngster-Finale

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*

Je Teilnehmer ein 7- oder 8-jähriges Pferd

Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/Min

(die Hindernisse werden für die 8jährigen Pferde erhöht)

Richtv.: A gem. 274.5.3 nach Strafp. u. Zeitwertung in der 1.- und 2. Phase

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 3.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 990/600/420/240/210/180/150/120

€ 90 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 30).

 

11. GROSSER PREIS VON LÜBZER                                                                            Beginn: ca. 12.30 Uhr

    Springprüfung mit 1 Stechen –international-

Der Besitzer des siegenden Pferdes wird eingeladen, an der Siegerehrung teilzunehmen.

Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*; je Teilnehmer 1 Pferd

Junioren/Junge Teilnehmer Jahrgang 1994 und jünger sind in dieser Prüfung nicht startberechtigt.

Hindernisse Umlauf: 1,45, Stechen: 1,50 hoch, Wassergraben 3,50 weit, Tempo 400 m/Min.

Richtv.: A/ 238.2.2 nach Strafp. u. Zeit , bei Strafpunktgleichheit auf dem ersten Platz mit einem Stechen um den Sieg

Startf.: Los

Gesamtgeldpreis: € 24.000,-- und Züchterpr.

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 7.400/5.000/3.400/2.400/2.000/1.200/1.000/800

€ 800 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen.

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 150).

 

SPRINGPRÜFUNGEN INTERNATIONAL - CSI Amateurs Kat. A/B

 

Gesamtgeldpreis                                                                             7.350 EUR

(Bruttobetrag)

Prüfung                                                                                             Summe

 

Prüfung Nr. 12                                                                                   450

 

Prüfung Nr. 13                                                                                   800

 

Prüfung Nr. 14                                                                                   1.200

 

Prüfung Nr. 15                                                                                   450

 

Prüfung Nr. 16                                                                                   800

 

Prüfung Nr. 17                                                                                   1.200

 

Prüfung Nr. 18                                                                                   450

 

Prüfung Nr. 19                                                                                   800

 

Prüfung Nr. 20                                                                                   1.200

Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der Geldpreis für den Sieger darf max. 1/3 des Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen.

 

-          Teilnehmer gemäß V.B (Einladungen) mit 6-jährige und ältere Pferde

-            Teilnehmer, die in den CSI Amateurs-Prüfungen starten sind in keiner weiteren Prüfung der Veranstaltung startberechtigt

-          je Pferd ist 1 Start im CSI Amateurs pro Tag erlaubt.

-      Ausrüstung gem. Art. 256 und 257

Startfolge: s. Festlegung in den einzelnen Prüfungen

 

Pro Reiter sind 3 (bei einem Pferd) ,6 (bei zwei Pferden), oder 9  Startplätze (bei drei Pferden) in frei wählbaren Prüfungen des CSI* Amateurs erlaubt, pro Tag jedoch nur 1 Start je Pferd!

 

DONNERSTAG, 30.4.2009

 

- BRONZE-TOUR -Kat. B

12. Springprüfung -international-                                                                         Beginn: ca. 10.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,25 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 450,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 150/90/60/40/35/30/25

€ 20 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

- SILVER-TOUR - Kat. A

13. Springprüfung -international-                                                                         Beginn: ca. 11.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 800,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 264/160/112/64/56/48/40/32

€ 24 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

- GOLD-TOUR - Kat. A

14. Springprüfung -international-                                                                         Beginn: ca. 15.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 1.200,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 396/240/168/96/84/72/60/48

€ 36 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

FREITAG, 1.5.2009

 

- BRONZE-TOUR - Kat. B

15. Zweiphasen-Springprüfung –international-                                                    Beginn: ca. 17.30 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,25 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 450,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 150/90/60/40/35/30/25

€ 20 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

- SILVER-TOUR - Kat. A

16. Zweiphasen-Springprüfung –international-                                                    Beginn: ca. 10.30 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 800,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 264/160/112/64/56/48/40/32

€ 24 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

- GOLD-TOUR - Kat. A

17. Zweiphasen-Springprüfung –international-                                                    Beginn: ca. 19.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2*starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 1.200,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 396/240/168/96/84/72/60/48

€ 36 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

SAMSTAG, 2.5.2009

 

- BRONZE-TOUR - -Kat. B

18. Zweiphasen-Springprüfung –international-                                                    Beginn: ca. 09.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,25 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 450,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 150/90/60/40/35/30/25

€ 20 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

- SILVER-TOUR - Kat. A

19. Zweiphasen-Springprüfung –international-                                                    Beginn: ca. 10.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 800,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 264/160/112/64/56/48/40/32

€ 24 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

SONNTAG, 3.5.2009

 

- GOLD-TOUR - Kat. A

20. Zwei-Phasen-Springprüfung –international-                                                  Beginn: ca. 08.00 Uhr

Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten

je Teilnehmer 2 Pferde

Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.

Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)

Startf. Los

Gesamtgeldpreis: € 1.200,--

Aufteilung in Einzelgeldpreise: 396/240/168/96/84/72/60/48

€ 36 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen

(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).

 

 

 

 

Warendorf, 25. Februar 2009

 

genehmigt durch die FEI:                     gez. John. P. Roche, Director Jumping Department

 

 

genehmigt durch die:

Deutsche Reiterliche Vereinigung:         gez. Gabriele Wentrup, Abteilung Turniersport

 

 

 


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