


Achtung: alle Teilnehmer und Pferde/Ponys, die an einem internationalen Turnier im In- und/oder Ausland teilnehmen, müssen über ihre nationale FN bei der FEI registriert sein.
Registrierung unter www.pferd-aktuell.de oder bei Birgit Kostka, Tel.: 02581 - 63 62-172
Datum: 30.4.-3.5.2009
Ort: Redefin Land: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern)
I. Allgemeine Informationen:
Veranstalter : Equestrian-Sport-Club e.V.
Wirtschaftl. Gesamtleitung: - EQUESTRIAN SPORT EVENTS – Fa. Herbert Ulonska
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45, 22085 Hamburg
Organisations-Komitee
Turnierleiter: Herbert Ulonska
Turnierbüro: Bettina Pöhls
Tel. 040/ 300 368 40 FAX 040/ 229 484 44
Pressebüro comtainment GmbH, A. KerstanSchwentinental
andreas.kerstan@comtainment.de
Adresse Veranstaltungsort:
Adresse Landgestüt Redefin
19230 Redefin
Anfahrt (Auto/Bahn/Flugzeug):
Auto: Benutzen Sie die A24, Ausfahrt „Wittenburg“, dann bitte der Ausschilderung
„Landgestüt Redefin“ folgen (ca. 25 km)
Bahn: Bahnhof Ludwigslust, ca. 12 entfernt
Flugzeug: Flughafen Hamburg Fuhlsbüttel
II. Allgemeine Bestimmungen
Dieses Turnier wird durchgeführt in Übereinstimmung mit:
- den FEI-Statuten, 22. Ausgabe, November 2008,
- dem Generalreglement der FEI, 23. Ausgabe 2009,
- dem FEI-Veterinärreglement, 11. Ausgabe 2009,
- den Anti-Doping und MCP-Bestimmungen im Pferdesport (EADMCR), 1. Ausgabe, Revision 2008,
- den FEI Anti-Doping Bestimmungen für Athleten (ADRHA), 2. Ausgabe, Revision 2009,
- dem FEI-Reglement für Springen (inkl. Annex), 23. Ausgabe 2009,
- die FEI „CSI/CSIO-Requirements“ (für alle CSIs in Europa und CSIOs und CSI Amateurs weltweit)
- FEI „Invitation System“ (CSI3*/CSI4* in Europa und CSI5* weltweit)
und allen von der FEI nachträglich dazu veröffentlichten Korrekturen und Änderungen, die die bisherigen Bestimmungen ersetzen.
Das Schiedsgerichtsverfahren ist in den o.g. FEI-Statuten und dem Generalreglement festgelegt. Gemäß diesem Verfahren wird jeder Einspruch gegen eine Entscheidung der FEI oder ihrer offiziellen Vertreter ausschließlich durch den „Court of Arbitration for Sport“ (CAS) in Lausanne, Schweiz, entschieden.
Die FNs sind für das korrekte Alter ihrer Teilnehmer verantwortlich.
Der Veranstalter erkennt die Verbindlichkeit von § 1,4 LPO für internationale Turniere in Deutschland an.
III. Offizielle
RICHTERGRUPPE
Vorsitzender: Dick Nijhof (NED)
Email: dn@marthedes.nl
Ausländischer Richter: Carsten Andre Soerlie (NOR)
Mitglieder: Inga Holdt-Menke (GER)
Parcourschefs: Wolfgang Meyer (GER)
Email: meyer-diehlo@t-online.de
Assistent: Christian Wiegand (GER)
Chef-Steward: Franz-Peter Bockholt (GER)
Email: franzpeterbockholt@gmx.de
Assistenten: Hans-Joachim Begall (GER)
Hans-Jürgen Kiesow (GER)
FEI-Veterinärdelegierter: Dr. Gerd Ricker (GER), Schwerin
Email: Tierklinik-Schwerin@t-online.de
Beauftr. d. deutschen FN: Inga Holdt-Menke (GER)
IV. Spezielle technische Voraussetzungen:
1. Austragungsort:
Das CSI findet im Freien statt.
2. Prüfungsplatz:
Abmessungen: ca. 90 x 55 m (Rasen)
3. Vorbereitungsplatz:
Abmessungen: ca. 80 x 30 m (Sand)
4. Größe der Boxen:
3 x 3 m
V. Einladungen:
A) CSI 2*
Die ausländischen Teilnehmer werden über ihre zuständige FN eingeladen. Den FNs wird das entsprechende Teilnehmerkontingent in der Einladung mitgeteilt.
1. Ausländische Teilnehmer (ca. 26):
a) Eingeladene Nationen: BEL, DEN, GBR, IRL, NED, NZL, SUI, SWE, USA, Reserve: AUT,NOR,UKR
b) ca. 20 ausländische Teilnehmer, davon 50 % der Teilnehmer, die auf der Rolex Rangliste Nr. 97 Platz 1-600 belegen und 50 % sind frei wählbar (mit oder ohne Weltranglistenpunkte).
c) Die FEI ist berechtigt, zwei Teilnehmer zu benennen.
d) Zusätzlich sind 20% der o. g. ausländ. Teilnehmer auf persönliche Einladung des Veranstalters (Wild Card) über ihre FN zugelassen.
2. Deutsche Teilnehmer (ca. 35)
a) Teilnehmer, die
aa) dem Championats-Kader Springen angehören
ab) dem B-Kader Springen angehören und vom Bundestrainer Springen benannt werden
ac) bis zu einer Gesamtzahl von 25 Teilnehmern (inkl. A und B-Kader) weitere Teilnehmer, die in Abstimmung mit dem Veranstalter vom Bundestrainer Springen benannt werden.
b) Bis zu 2 Junioren/ Junge Teilnehmer, die in Abstimmung mit dem Veranstalter vom Bundestrainer
Springen benannt werden.
c) 8 Teilnehmer, die auf Einladung des Veranstalters in Abstimmung mit dem Bundestrainer Springen benannt werden.
3. Deutsche Teilnehmer, die nur in den Rahmen- Prüfungen und/ oder den Youngster-Prüfungen startberechtigt sind (ca. 10) (nicht zugelassen in Prüfung 4, 8 und 11)
Ca. 10 Teilnehmer, die eine persönliche Einladung des Veranstalters erhalten.
Pro Teilnehmer sind max. 4 Pferde zugelassen, entweder zwei 7jährige und ältere Pferde und zwei 7-/8jährige Pferde für die Youngster-Tour oder drei 7jährige und ältere Pferde und ein 7-/8jähriges Pferd für die Youngster Tour. Pferde, die in der Youngster-Tour starten, dürfen in keiner anderen internationalen Prüfungen starten.
Der Antrag des Teilnehmers auf besondere Startgenehmigung der FN muss 2 Wochen vor dem namentlichen Nennschluss (17.3.2009) beim Deutschen Olympiade Komitee für Reiterei, Freiherr-von-Langen-Str. 15. 48231 Warendorf, Tel. 02581-6362-162, Fax. 02581-6362-400, vorliegen.
B) CSI Amateurs Kat. A+B, Equestrian-Sport-Club (Prfg. 12-20)
a) Ausländische und deutsche Teilnehmer, die eine FN-Amateur-Owner-Lizenz haben, die
Mitglied im „Equestrian Sport Club“ sind und eine besondere Startgenehmigung des Veranstalters erhalten. Je Teilnehmer sind max. 3 Pferde erlaubt, wobei in jeder Prüfung 2 Pferde startberechtigt sind.
Nähere Informationen bei:
Equestrian Sport Events -Fa. Herbert Ulonska-
Bettina Pöhls, Tel. 040/300 368 40 FAX 040/ 229 484 44, Email: csi-ulonska@t-online.de
b) Teilnehmer des CSI Amateurs sind in Prüfungen des CSI2* nicht startberechtigt
c) Zugelassen sind nur nicht-berufsmäßige Teilnehmer, die nicht ganz oder teilweise ihren Lebensunterhalt durch Pferdehandel verdienen und/oder durch Unterrichtserteilung selbständig, nebenberuflich oder angestellt- Einkommen erzielen, auf eigenen bzw. Pferden, die im Besitz von Familienangehörigen stehen.
d) Der „Amateur-Besitzer“ Status schließt die Teilnahme an anderen Prüfungen oder Championaten nicht aus. Solange der Teilnehmer den „Amateur-Besitzer“-Status besitzt, darf er nicht an nationalen bzw. internationalen Turnieren teilnehmen, bei denen die 1. Prüfung eine Höhe von 1,50 m oder höher beträgt (in GER= S3*-Prfg.).
e) Die Amateur-Besitzer-Lizenz wird von der jeweiligen FN ausgestellt und ist vom Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen; für deutsche Teilnehmer bei der FN GER (Silke Zahel, Tel.: 0 25 81 - 63 62-2 36, Fax: 0 25 81 - 63 62-401, E-Mail: szahel@fn-dokr.de) zu beantragen (Kosten € 50 p.a.).
auf 6-jährigen und älteren Pferden zugelassen.
VI. Vergünstigungen/Unterkünfte:
A. Teilnehmer
Die Unterkunft der Teilnehmer erfolgt auf eigene Kosten in den offiziellen Turnierhotels.
Verbindliche Reservierungen sind mit Abgabe der Nennung schriftlich zu erklären.
Bewirtung: Frühstück, Mittag, Kaffee/Kuchen auf Kosten des Veranstalters
von Freitag, den 1.5. bis Sonntag, den 3.5.2009.
B. Pfleger
Unterkunft muss mit der Nennung bestellt werden, die Kosten gehen zu Lasten der Teilnehmer.
Alle Pfleger (pro Teilnehmer 1 Pfleger) der international startenden Pferde erhalten auf Kosten des Veranstalters Verpflegungsgutscheine (Frühstück und Mittag, Kaffee/Kuchen vom 1.5.-3.5.2009).
Der Veranstalter sorgt dafür, dass sowohl für Pfleger als auch für Pflegerinnen angemessene Sanitäreinrichtungen, inkl. Dusche mit fließend warmem/ kaltem Wasser, zur Verfügung stehen.
Stromanschluss muss mit der Nennung bestellt und in der Meldestelle bezahlt werden; die Kosten betragen pro Anschluss € 60,00 (inkl. gesetzl. MwSt.). Ausreichend lange Kabel müssen mitgebracht werden. Ein Beauftragter des Veranstalters hat das Recht, beschädigte Kabel oder Geräte einzusammeln.
Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigungen.
C. Pferde
Unterbringung der Pferde:
Stallungen mit einmaliger Einstreu werden vom Veranstalter kostenlos nachgewiesen (vom 30.04. bis 03.05.2009), Anmeldungen bis spätestens zum 31.3.2009. Es dürfen nur die zugewiesenen Stallungen bezogen werden. Heu, Hafer und Späne sind mitzubringen oder können beim Stallmeister gekauft werden.
Sofern bis zum 31.3.2009 keine Boxenreservierung vorgenommen wurde, wird pro genanntem Pferd 1 Box reserviert und in Rechnung gestellt! Boxen für Pferde, die nicht an der PLS teilnehmen, stehen nicht zur Verfügung. Es wird eine Entsorgungsgebühr von € 40,00 pro Box (inkl. gesetzl. MwSt.) erhoben.
Der Veranstalter gewährt keine Transportkostenentschädigung.
D. Anreise
Datum, Uhrzeit und Art der Anreise von Teilnehmern und Pferden müssen dem Veranstalter mitgeteilt werden, damit sie bei ihrer Ankunft entsprechend betreut werden können.
E. Fahrdienst vom Hotel zum Turnierplatz
Für die Teilnehmer steht für die Fahrt zwischen den Turnier-Hotels und Turnier-Platz ein Fahrdienst zur Verfügung.
F. Werbung bei Teilnehmern und Pferden
Der Veranstalter gestattet den Teilnehmern, gemäß Artikel 135 des Generalreglements das Logo ihres persönlichen Sponsors zu tragen.
Der Chefsteward muss, bevor die Teilnehmer den Prüfungsplatz betreten, sicherstellen, dass die FEI Bestimmungen zu Art. 135 eingehalten werden.
VII. Nennungen:
Die ausländischen Teilnehmer werden durch ihre zuständige FN genannt.
prinzipieller Nennungsschluss: 04.3.2009 Deutsche Teilnehmer werden
namentlicher Nennschluss: 31.3.2009 gebeten, sich an den nationalen
definitiver Nennungsschluss: 20.4.2009 Nennungsschluss: 31.3.09 zu halten!
Letztmöglicher Termin für die evtl. Benennung von Ersatzreitern bzw. –pferden: 30.4.2009
Kosten, die mit Abgabe der Nennung zu zahlen sind:
CSI 2*
1. Pferd € 350 pro Pferd
2. Pferd € 320 pro Pferd
3. Pferd € 320 pro Pferd
Youngster Tour € 250 pro Pferd,
darin enthalten sind Einsatz und LK-Abgaben.
Teilnehmern werden pro Pferd SFr. 12,50 als Beitrag zu den MCP-Kosten berechnet. Zusätzlich werden bei der Abschlussrechnung fällig: Futter, zusätzliche Einstreu, Strom, Entsorgungsgebühr, ggf. Sattelbox.
Sattel-/Leerbox € 130 pro Box
Stromanschluss € 60
Entsorgungsgebühr € 40 pro Box, jeweils inkl. gesetzl. MwSt.
CSI Amateurs
BRONZE, SILVER bzw. GOLD € 1.400,00, inkl. gesetzl. Mwst. pro Pferd,
darin enthalten sind Einsatz und LK-Abgabe pro reservierten Startplatz, MCP-Gebühr pro Pferd, Boxengeld und 1 VIP-Karte. Zusätzlich werden bei der Abschlussrechnung fällig: Futter, zusätzliche Einstreu, Strom, Entsorgungsgebühr, ggf. Sattelbox.
Der Betrag ist nach Rechnungslegung seitens des Veranstalters vor Turnierbeginn zu entrichten.
Sattel-/Tack-Box € 130 pro Box
Stromanschluss € 60
Entsorgungsgebühr € 40 pro Box, jeweils inkl. gesetzl. MwSt..
Pro Teilnehmer: Amateur-Owner-Lizenz € 50 p.a.
Mitgliedschaft im Equestrian Sport Club € 120 p.a.
Die Nennungen sind zu richten an:
Equestrian Sport Events/ Fa. Herbert Ulonska
z.Hd. Bettina Pöhls
Hans-Henny-Jahnn-Weg 41-45
22085 Hamburg Tel. 040/300 368 40 FAX 040/229 484 44
Email: info@csi-ese.de
Die Nennungen müssen folgende Angaben (gut leserlich) enthalten:
Pferde/Ponys:
Name des Pferde/Ponys, FEI-Pass-Nummer, FEI-Eintragungsnummer, Rasse/Zuchtverband, Geburtsjahr, Geburtsland, Abstammung, Geschlecht, Farbe, Besitzername(n) und Wohnort(e) des/der Besitzer.
Teilnehmer:
Name des Teilnehmers, Geburtsdatum des Teilnehmers, Nationalität des Teilnehmers, FEI-Personennummer.
Für die deutschen Teilnehmer sind nur die vorgeschriebenen Teilnehmer-Nennungsschecks mit gültigem Pferdeaufkleber zulässig. Die mehrwertsteuerpflichtigen Teilnehmer werden gebeten, dieses auf dem Nennungsformular deutlich anzugeben.
Sofern ein Teilnehmer nach dem definitiven Nennungsschluss absagt oder auf dem Turnier nicht erscheint, muss entweder der Teilnehmer oder die zuständige FN, über die der Teilnehmer genannt wurde, die tatsächlichen Kosten für Unterkunft der Teilnehmer bzw. Stallgeld für die Pferde, die dem Veranstalter aufgrund der späten Absage oder durch Nichterscheinen entstanden sind, übernehmen.
VIII. Grenzformalitäten
1. Für Fragen zu den erforderlichen veterinär- und tierseuchenrechtlichen Bestimmungen für Pferde aus dem Ausland steht folgender Spediteur zur Verfügung:
Fa. Peden-Bloodstock –Frau Gellersen-
Högerdamm 35
20097 Hamburg Tel./FAX +49 40 572 011 80 o. 0172 4544861
Für unfrei in Redefin eintreffende Pferde wird die Fracht nicht verauslagt. Gepäckbeförderung,
Tierarztkosten sowie Schmied gehen zu Lasten der Pferdebesitzer bzw. der Teilnehmer.
Bearbeitung der Zollformalitäten pro Pferd € 40,--
2. Gesundheitsbestimmungen
Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die jeweils erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen für den Transport zur Veranstaltung zum Zeitpunkt der Identifikation der Pferde, d.h. vor dem Aufstallen, bereitzuhalten, und zwar:
a) wenn er aus einem EU-Mitgliedstaat kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden gem. des Musters des Anhangs B der Richtlinie 90/426 in der jeweils aktuell gültigen Fassung (ein Muster ist der Ausschreibung beigefügt),
b) wenn er aus einem Drittland kommt, eine Gesundheitsbescheinigung für registrierte Equiden
gem. der Muster des Anhangs II der Entscheidung der Kommission 92/260 in der jeweils aktuell gültigen Fassung.
Eine Bescheinigung muss mindestens in einer Amtssprache des Bestimmungsmitgliedstaates und in einer der Amtssprachen des Mitgliedstaates ausgestellt werden. Eine Bescheinigung muss in der Urschrift mitgeführt werden.
Der Veranstalter trägt dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort die für den Weiter- oder Rücktransport der Pferde erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen durch einen Amtstierarzt erstellt werden.
Sollte vom Veranstalter ein Spediteur beauftragt worden sein, so steht dieser für Fragen hinsichtlich der erforderlichen Gesundheitsbescheinigungen zur Verfügung. Darüber hinaus können Fragen zu Gesundheitsbescheinigungen auch vom zuständigen Veterinäramt des Herkunftslandes oder des Landes, in dem die Veranstaltung stattfindet, beantwortet werden.
IX. Veterinärmedizinische Angelegenheiten
1. Turniertierarzt: Tierklinik Schwerin (GER)
Neumühler Str.10
19057 Schwerin Tel. 0385/710799
2. Datum und Uhrzeit der Veterinärinspektionen:
Alle Pferde, die auf diesem Turnier gestartet werden, müssen zur ersten Verfassungsprüfung vor-gestellt werden, ansonsten erhalten sie keine Starterlaubnis.
CSI Amateurs Mittwoch, 29.4.2009 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr
CSI 2* Donnerstag, 30.4.2009 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
3. Veterinär-Aspekt A
gemäß Veterinär-Reglement, 11. Ausgabe 2009
Veterinäruntersuchungen, Inspektionen und Passkontrollen
Diese werden in Übereinstimmung mit dem Veterinär-Reglement Art. 1011 und dem Springreglement,
Annex VII durchgeführt.
Es gilt das General-Reglement, 23. Ausgabe 2009:
Art. 137.1
Alle Pferde, die für eine Prüfung bei CNs, oder CIMs (CSI1*/CSI2*/CSIJYPCH Kat. B, CSI Amateur Owner Kat. B) im Ausland (vgl. GRs 139,2) und alle Pferde, die für andere CIs, CIOs, Championate, Regionale und Olympische Spiele im In- und Ausland (vgl. GRs 139.2) genannt wurden, müssen zum Zwecke der Identifikation und zur Feststellung der Eigentumsrechte im Besitz eines offiziellen gültigen FEI-Passes oder eines nationalen, von der FEI anerkannten Passes (inkl. FEI „Recognition Card“ und ggf. FEI-Eintragungsnummer) sein.
Art. 137.2
Alle Pferde, die an CNs, oder CIMs (CSI1*/CSI2*/CSIJYPCH Kat. B, CSI Amateur Owner Kat. B) im Heimatland teilnehmen, benötigen keinen in Absatz 1 beschriebenen FEI-Pass. Diese Pferde müssen ordnungsgemäß registriert und identifizierbar sein. Sofern im gastgebenden und im Ursprungsland keine nationalen Vorschriften für die Impfung gegen Pferde-Influenza bestehen müssen alle Pferde einen gültigen Impfpass besitzen.
Impfung gegen die Pferde-Influenza (Vet.Regl. Anhang VII)
Auf dem für die Eintragung der Impfung vorgesehenen Blatt im FEI-Pferdepass oder in dem vor der FEI anerkannten nationalen Pass, der für alle Pferde und Ponies ausgestellt wird, ist von einem Tierarzt, der nicht Besitzer des Pferdes ist, zu bescheinigen, dass das Pferd zwei Erstimpfungen gegen die Pferde-Impfluenza erhalten hat. Der Zeitraum zwischen den Impfungen muss mindestens 1 Monat und höchstens 3 Monate betragen. Außerdem muss nach jeweils 6 Monaten im Anschluss an die zweite Injektion der Erstimpfung eine Wiederholungsimpfung eingetragen werden. Keine dieser Injektionen darf innerhalb der 7 Tage vor der Prüfung gegeben werden, einschl. des Prüfungstages oder des Betretens der Turnierstallungen. Über diese genannten Mindestanforderungen hinaus sollten Grundimmunisierungen und nachfolgende Impfungen nach Anweisung des Herstellers vorgenommen werden, die den Anforderungen der FEI entspricht.
Untersuchung auf verbotene Substanzen (Vet.-Regl. Kap. V+VI, Anhang IV)
Bei CSIs3/4/5*, CDIs3*, CIOs, Weltcup-Qualifikationen und –Finale, Championaten und Spielen werden regelmäßig Untersuchungen durchgeführt, während sie für andere CIs empfohlen werden.
Sofern Untersuchungen durchgeführt werden, liegt die Anzahl der zu untersuchenden Pferde im Ermessen des beauftragten Veterinärs/Veterinärdelegierten; es wird jedoch empfohlen, mindestens drei Proben zu nehmen (Vet. Regs. Art. 1016).
Für Turniere, die dem FEI Medication Control Program unterliegen (nur Gruppe I und II), gelten besondere Richtlinien.
Medication Control Program (MCP)
Veranstaltern von FEI Turnieren in Gruppe I und II wird empfohlen, Teilnehmern 12,50 Sfr pro Pferd und Turnier als Beitrag zu den MCP-Kosten zu berechnen.
Anerkanntes Labor (Art.1022)
Gemäß dem „Medication Control Programm“ (MCP) in Gruppe I und II werden alle nach Vet. Reg. Art. 1016.1 genommenen Dopingproben vom Laboratoire Courses Hippiques, 15 rue de Paradis, 91370 Verrieres le Buisson, France, Tel.: +33.1-69 75 28 28, Fax: +33.1-69 75 28 29, analysiert.
X. Verschiedenes:
Mit der Abgabe der Nennung unterwerfen sich Besitzer und Teilnehmer der Ausschreibung und den für die Veranstaltung gültigen Bestimmungen sowie den Anweisungen der Turnierleitung.
1. Einsprüche
Alle Einsprüche sind schriftlich einzureichen. Gleichzeitig ist eine Haftsumme im Wert von 150 Sfr. zu hinterlegen.
2. Siegerehrungen/Platzierungen
Die 8 bis 10 besten Teilnehmer einer Prüfung verpflichten sich an der Siegerehrung teilzunehmen.
Der Besitzer des siegenden Pferdes im Großen Preis (Prfg. 11) wird gebeten, an der Siegerehrung teilzunehmen.
3. Auszahlung von Geldpreisen und Erstattungen
Alle Geldpreise sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise sowie Erstattungen (z. B. Transportkosten, Reisekosten) werden gem. FEI-RG Art. 127/128 spätestens nach der letzten Prüfung ausgezahlt. Die ausgeschriebenen Geldpreise sind Bruttopreise.
Die Abrechnung erfolgt pro Teilnehmer. Je nach Absprache mit dem Pferdebesitzer verpflichtet sich jeder Teilnehmer, den Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise an den jeweiligen Pferdebesitzer weiterzureichen. Der Veranstalter ist berechtigt, etwaige ausstehende Verpflichtungen der Teilnehmer in Abzug zu bringen. Das gilt auch für die Abzugsteuer nach § 50 a EstG für ausländische Pferdebesitzer. Hier wird nach Abzug der Umsatzsteuer vom Geldpreis sowie der anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreise und Erstattungen im Regelfall folgender Steuerabzug fällig: bis 250,00 € 0 %, über 250,00 € 15 % ab 01.01.2009 zzgl. Solidaritätszuschlag auf den Steuerabzugsbetrag (z. Z. 5,5 %). Ersetzte oder übernommene Reisekosten gehören nur insoweit zu den Einnahmen, als die Fahrt- und Übernachtungsauslagen die tatsächlichen Kosten und die Vergütungen für Verpflegungsmehraufwand nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EstG übersteigen. Steuerabzüge sind auf Verlangen zu bescheinigen.
Diejenigen ausländischen Teilnehmer, die vom Steuerabzug befreit sind, werden gebeten, eine Freistellungsbescheinigung mit Abgabe der Nennung, spätestens aber am ersten Veranstaltungstag vorzulegen. Teilnehmer sind selbst verantwortlich für die vollständige und ordnungsgemäße Angabe der erforderlichen Daten.
4. Versicherung
Alle Besitzer und Teilnehmer sind persönlich haftbar für Schäden gegenüber Dritten, die durch sie selbst, ihre Angestellten, ihre Beauftragten oder ihre Pferde verursacht werden. Es wird daher dringend empfohlen, entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen, die für die Teilnahme an Reitturnieren im In- und Ausland volle Deckung bieten und gültig sind.
Es besteht zwischen dem Veranstalter einerseits und den aktiven Teilnehmern und Besuchern
andererseits kein Vertragsverhältnis.
5. Haftung
Der Veranstalter schließt jegliche Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus, die den Besuchern, Teilnehmern, Besitzer, Pferdepflegern und Pferden während des Hin- und Rücktransportes sowie vor, während oder nach der Veranstaltung zustoßen können aus, desgleichen jede Verantwortung für Diebstahl, Beschädigungen, Feuer und sonstige Vorfälle.
6. Turnier-Organisation
Der Veranstalter behält sich gem. Art. 115.1 und 2 des General-Reglements das Recht vor, die Veranstaltung im Einvernehmen mit der FEI, FN und der LK zu verschieben oder unter Zurückzahlung der Einsätze und Nenngelder ausfallen zu lassen.
In Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter des Recht vor, die Ausschreibung mit Zustimmung der Richtergruppe und des FN-Beauftragten so zu ändern, dass Unklarheiten beseitigt, Probleme geklärt werden, die auf einer Auslassung oder unvorhergesehenen Umständen beruhen. Jegliche Änderung ist sofort allen Teilnehmern und Offiziellen bekanntzugeben und durch den ausländischen Richter dem Generalsekretär der FEI mitzuteilen.
7. Teilnehmer - und/oder Pferdewechsel
Teilnehmer- und/oder Pferdewechsel ist während des Turniers in den Springprüfungen nur zwischen Teilnehmern und Pferden derselben Nation gestattet.
8. Meldeschluss
Die Meldung der tatsächlich startenden Pferde muss mit der Angabe des Teilnehmers in allen internationalen Prüfungen bis spätestens 18.00 Uhr des Vortages erfolgen.
9. Zutrittsausweise für das Turniergelände
Die Teilnehmer für die internationalen Prüfungen erhalten für alle Tage freien Eintritt auf das Turniergelände. Entsprechende Ausweise sind nach Ankunft in der Meldestelle abzuholen. Pro Teilnehmer erhält 1 Pfleger pro Pferd sowie 2 Besitzer pro Pferd (gemäß FEI-Pass) ebenfalls freien Eintritt.
Zutrittsberechtigung zum Stallbereich gem. VR Art. 1005.2.5.
10. Hersteller der Sicherheitsauflagen
CARO Cardinali & Rothenberger GmbH, Liebermannstr. 18, 32257 Bünde.
11. Hersteller des Zeitmess-Systems
Hersteller FEI Report Nr Model
Timer: ALGE 22020008A TIMY PXE
Photocells: ALGE 22020010B RLS 1n
Wireless transmitters: ALGE 22020013C TED-TX10/RX10
12. Arzt, Hufschmied
Arzt: Prof. Jörg Haasters, Ostseeklinik Damp
Schmied Klaus Vogel, Redefin
Während des Turniers steht für Teilnehmer und Pferde ärztlicher und tierärztlicher Beistand sowie Schmied und Sattler zur Verfügung. Die Kosten bei einer Inanspruchnahme gehen zu Lasten des jeweiligen Auftraggebers.
13. Training
Teilnehmer, die Prüfung nach Richtverfahren A gemäß Art. 238.2.1 bzw. Art. 239/263 zum Training nutzen möchten, müssen hierüber den Veranstalter vor Beginn der Prüfung informieren. Sie starten dann vor denen, die um eine Platzierung reiten.
14. Streitigkeiten
Bei Streitigkeiten bzgl. der Auslegung der Ausschreibung (bei Übersetzungen), ist die englische Ausschreibung gültig.
Code of Conduct
Die FEI erwartet von allen im internationalen Turniersport beteiligten Personen, den Code of Conduct der FEI zu befolgen. Sie erwartet des weiteren stets das Wohlergehen des Pferdes als oberstes Gebot anzuerkennen und zu akzeptieren und es niemals wettbewerbsmäßigen oder kommerziellen Einflüssen unterzuordnen.
1. Bei der Vorbereitung und beim Training der Turnierpferde muss zu jeder Zeit das Wohlergehen der Pferde absolute Priorität haben. Das umfasst eine gute Behandlung der Pferde, gute Trainingsmethoden und Hufpflege, gute Ausrüstung sowie guten Transport.
2. Bevor Pferden und Teilnehmern erlaubt wird, am Wettkampf teilzunehmen, muss sichergestellt sein, dass sie in gutem Gesundheitszustand sind und dass der Ausbildungs- und Trainingszustand dem jeweiligen Prüfungsniveau entspricht und sie somit fit sind. Das bezieht sich u. a. auf den Gebrauch von Medikamenten, operative Eingriffe, die das Wohlergehen oder die Sicherheit gefährden, auf den Einsatz trächtiger Stuten oder den unsachgemäßen Gebrauch von Hilfsmitteln.
3. Durch den Turniereinsatz darf das Wohlergehen des Pferdes nicht beeinträchtigt werden. D. h. es muss besonders acht gegeben werden auf Prüfungsplätze, Bodenverhältnisse, Witterungsbedingungen, Stallungen und die Sicherheit auf dem Turniergelände. Ferner muss sich das Pferd für den Weitertransport in einem guten Gesundheitszustand befinden.
4. Es muss sichergestellt sein, dass Pferde nach dem Turniereinsatz sorgfältig verpflegt werden. Kein Aufwand darf gescheut werden, um sicher zu stellen, dass Pferde nach Beendigung ihrer „Turnierkarriere“ weiterhin fürsorglich behandelt werden. Das umfasst gute veterinärmedizinische Versorgung, u. a. von Sportverletzungen, Euthanasie und den „Ruhestand“.
5. Die FEI bittet alle am Sport Beteiligten eindringlich, das höchste Niveau der Ausbildung auf ihren entsprechenden Spezialgebieten anzustreben.
Vorläufige Zeiteinteilung: International
Donnerstag, den 30.4.09 Vet-Check, 1,2, 12,13,14
Freitag, den 01.5.09 3,4,5,6,15,16,17
Sonnabend, den 02.5.09 7,8,9,18,19
Sonntag, den 03.5.09 10,11,20
SPRINGPRÜFUNGEN INTERNATIONAL
Gesamtgeldpreis (Bruttobetrag) 58.500 EUR
+ Böckmann-Anhänger 7.500 EUR (Einzelhandelspreis)
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 1 1.000
Prüfung Nr. 2 1.000
Prüfung Nr. 3 2.000
Prüfung Nr. 4 6.000
Prüfung Nr. 5 3.000
Prüfung Nr. 6 1.500
Prüfung Nr. 7 1.500
Prüfung Nr. 8 12.500
+ Böckmann-Anhänger 7.500
Prüfung Nr. 9 3.000
Prüfung Nr. 10 3.000
Prüfung Nr. 11 24.000
Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der Geldpreis für den Sieger darf max. 1/3 des Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen.
Bei Punktgleichheit (Fehler/Zeit) auf dem 1. Platz wird der Geldwert der Sachpreise (z.B. Auto) entsprechend aufgeteilt!
CSI2*
- Teilnehmer gemäß V.A (Einladungen) mit 7jährige und ältere Pferde, bzw. mit 7- und 8jährigen Pferden in der Youngster Tour.
- je Pferd sind 2 Starts in den CSI2* Prüfungen pro Tag erlaubt
- Ausrüstung gem. Art. 256 und 257
Startfolge: s. Festlegung in den einzelnen Prüfungen
Pro Teilnehmer sind insgesamt max. 2 Pferde für die Youngster-Tour zugelassen, die in keiner weiteren internationalen Prüfung der Veranstaltung gestartet werden dürfen.
DONNERSTAG, 30.4.2009
01. Springprüfung –international- Beginn: ca. 12.30 Uhr
Youngster-Prüfung
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.
7-jähr. Pferde
je Teilnehmer 2 Pferde
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 1.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 330/200/140/80/70/60/50/40
€ 30 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).
02. Springprüfung –international- Beginn: ca. 18.00 Uhr
Youngster-Prüfung
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.
8-jähr. Pferde
je Teilnehmer 2 Pferde
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 1.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 330/200/140/80/70/60/50/40
€ 30 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).
FREITAG, 1.5.2009
03. Springprüfung -international- Beginn: ca. 12.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt
Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350 m/Min.
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 2.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 660/400/280/160/140/120/100/80
€ 60 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 20).
04. Springprüfung -international- Beginn: ca. 15.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI 2*
je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt
Hindernisse 1,45 m hoch, Tempo 350 m/Min.
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1. nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
SF: Los
Gesamtgeldpreis: € 6.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 1.980/1.200/840/480/420/360/300/240
€ 180 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 40).
05. Barrieren-Springprüfung -international- - Flutlichtspringen Beginn: ca. 21.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt
Richtv.: A gem. Art. 262.3 ohne Zeitwertung (6 Steilsprünge in einer Linie mit einem Abstand von ca. 11m, nach Strafpunkten mit max. 4 Stechen um den Sieg über erhöhte Hindernisse)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 3.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 800/500/450/350/300/250/200
€ 150 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 30).
06. Springprüfung –international- Beginn: ca. 08.30 Uhr
Youngster-Prüfung
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.
7-jähr. Pferde
je Teilnehmer 2 Pferde
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. umgekehrte Reihenfolge der Rangierung aus Prfg. 1
Gesamtgeldpreis: € 1.500,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 450/300/200/150/120/100/80/60
€ 40 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).
SAMSTAG, 2.5.2009
07. Springprüfung –international- Beginn: ca. 16.30 Uhr
Youngster-Prüfung
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.
8-jähr. Pferde
je Teilnehmer 2 Pferde
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. umgekehrte Reihenfolge der Rangierung aus Prfg. 2
Gesamtgeldpreis: € 1.500,-- und Züchterpr.
€ 40 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 15).
08. Springprüfung mit Siegerrunde –international- Beginn: ca. 12.30 Uhr
Preis der Deutschen Kreditbank
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt
Hindernisse im Umlauf: 1,45 m hoch, in der Siegerrunde: 1,50 m, Tempo 350m/Min
Richtv. : A gem. Art. 276.2
In der Siegerrunde sind die 10 besten Teilnehmer des Normalumlaufs (nach Strafpunkten und Zeit) bzw. mindestens alle strafpunktfreien Ritte zugelassen. Alle Teilnehmer starten mit 0 Strafpunkten in der Siegerrunde. Sieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme und der besten Zeit aus der Siegerrunde. Die weitere Plazierung erfolgt nach dem Ergebnis des Umlaufs nach Strafpunkten und Zeit.
Startfolge : Los, in der Siegerrunde in umgekehrter Reihenfolge zum Ergebnis aus dem Umlauf.
Gesamtgeldpreis: € 20.000,-- (Böckmann-Pferdeanhänger im Wert von € 7.500 und
€ 12.500) und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: Böckmann-Pferdeanhänger/ 3.500/2.400/1.600/1.400/1.200/1.000/800
€ 600 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen.
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 50).
09. Zeitspringprüfung -international- Flutlichtspringen Beginn: ca. 21.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
je Teilnehmer 1 Pferd erlaubt
Hindernisse 1,40 m hoch
Richtv.: C gem. Art. 239,263 mit Umrechnung der Fehlerpunkte in Strafsekunden
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 3.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 990/600/420/240/210/180/150/120
€ 90 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 30).
SONNTAG, 3.5.2009
10. Springprüfung mit 2 Phasen –international- Beginn: ca. 09.30 Uhr
Youngster-Finale
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*
Je Teilnehmer ein 7- oder 8-jähriges Pferd
Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/Min
(die Hindernisse werden für die 8jährigen Pferde erhöht)
Richtv.: A gem. 274.5.3 nach Strafp. u. Zeitwertung in der 1.- und 2. Phase
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 3.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 990/600/420/240/210/180/150/120
€ 90 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 30).
11. GROSSER PREIS VON LÜBZER Beginn: ca. 12.30 Uhr
Springprüfung mit 1 Stechen –international-
Der Besitzer des siegenden Pferdes wird eingeladen, an der Siegerehrung teilzunehmen.
Teilnahmeberechtigt sind alle Teilnehmer des CSI2*; je Teilnehmer 1 Pferd
Junioren/Junge Teilnehmer Jahrgang 1994 und jünger sind in dieser Prüfung nicht startberechtigt.
Hindernisse Umlauf: 1,45, Stechen: 1,50 hoch, Wassergraben 3,50 weit, Tempo 400 m/Min.
Richtv.: A/ 238.2.2 nach Strafp. u. Zeit , bei Strafpunktgleichheit auf dem ersten Platz mit einem Stechen um den Sieg
Startf.: Los
Gesamtgeldpreis: € 24.000,-- und Züchterpr.
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 7.400/5.000/3.400/2.400/2.000/1.200/1.000/800
€ 800 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen.
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 150).
SPRINGPRÜFUNGEN INTERNATIONAL - CSI Amateurs Kat. A/B
Gesamtgeldpreis 7.350 EUR
(Bruttobetrag)
Prüfung Summe
Prüfung Nr. 12 450
Prüfung Nr. 13 800
Prüfung Nr. 14 1.200
Prüfung Nr. 15 450
Prüfung Nr. 16 800
Prüfung Nr. 17 1.200
Prüfung Nr. 18 450
Prüfung Nr. 19 800
Prüfung Nr. 20 1.200
Pro Prüfung erhalten 25 % der Teilnehmer einen Geldpreis bzw. einen anstelle von Geldpreisen ausgelobten Sachpreis, es werden jedoch mindestens 5 Einzelpreise ausbezahlt. Der Geldpreis für den Sieger darf max. 1/3 des Gesamtgeldpreises pro Prüfung betragen. Der je Prüfung aufgeführte Gesamtgeldpreis ist auszuschütten. Sofern weniger Teilnehmer an den Start gehen, als Geldpreise gemäß Ausschreibung ausgeschrieben wurden, muss der Präsident der Richtergruppe den Gesamtgeldpreis neu aufteilen.
- Teilnehmer gemäß V.B (Einladungen) mit 6-jährige und ältere Pferde
- Teilnehmer, die in den CSI Amateurs-Prüfungen starten sind in keiner weiteren Prüfung der Veranstaltung startberechtigt
- je Pferd ist 1 Start im CSI Amateurs pro Tag erlaubt.
- Ausrüstung gem. Art. 256 und 257
Startfolge: s. Festlegung in den einzelnen Prüfungen
Pro Reiter sind 3 (bei einem Pferd) ,6 (bei zwei Pferden), oder 9 Startplätze (bei drei Pferden) in frei wählbaren Prüfungen des CSI* Amateurs erlaubt, pro Tag jedoch nur 1 Start je Pferd!
DONNERSTAG, 30.4.2009
- BRONZE-TOUR -Kat. B
12. Springprüfung -international- Beginn: ca. 10.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,25 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 450,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 150/90/60/40/35/30/25
€ 20 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
- SILVER-TOUR - Kat. A
13. Springprüfung -international- Beginn: ca. 11.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 800,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 264/160/112/64/56/48/40/32
€ 24 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
- GOLD-TOUR - Kat. A
14. Springprüfung -international- Beginn: ca. 15.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 238.2.1 nach Strafp. und Zeit ohne Stechen
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 1.200,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 396/240/168/96/84/72/60/48
€ 36 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
FREITAG, 1.5.2009
- BRONZE-TOUR - Kat. B
15. Zweiphasen-Springprüfung –international- Beginn: ca. 17.30 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,25 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 450,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 150/90/60/40/35/30/25
€ 20 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
- SILVER-TOUR - Kat. A
16. Zweiphasen-Springprüfung –international- Beginn: ca. 10.30 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 800,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 264/160/112/64/56/48/40/32
€ 24 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
- GOLD-TOUR - Kat. A
17. Zweiphasen-Springprüfung –international- Beginn: ca. 19.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2*starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 1.200,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 396/240/168/96/84/72/60/48
€ 36 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
SAMSTAG, 2.5.2009
- BRONZE-TOUR - -Kat. B
18. Zweiphasen-Springprüfung –international- Beginn: ca. 09.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,25 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 450,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 150/90/60/40/35/30/25
€ 20 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
- SILVER-TOUR - Kat. A
19. Zweiphasen-Springprüfung –international- Beginn: ca. 10.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,35 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 800,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 264/160/112/64/56/48/40/32
€ 24 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
SONNTAG, 3.5.2009
- GOLD-TOUR - Kat. A
20. Zwei-Phasen-Springprüfung –international- Beginn: ca. 08.00 Uhr
Teilnahmeberechtigt sind nur Teilnehmer, die nicht im CSI 2* starten
je Teilnehmer 2 Pferde
Hindernisse 1,40 m hoch, Tempo 350m/min.
Richtv.: A gem. Art. 274.5.2 (1.Phase ohne Zeitwertung mit erlaubter Zeit, 2.Phase mit Zeitwertung)
Startf. Los
Gesamtgeldpreis: € 1.200,--
Aufteilung in Einzelgeldpreise: 396/240/168/96/84/72/60/48
€ 36 sind auf die verbleibenden zu platzierenden Teilnehmer aufzuteilen
(der Geldpreis des Letztplatzierten beträgt € 10).
Warendorf, 25. Februar 2009
genehmigt durch die FEI: gez. John. P. Roche, Director Jumping Department
genehmigt durch die:
Deutsche Reiterliche Vereinigung: gez. Gabriele Wentrup, Abteilung Turniersport

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